Höhenunterschiede sind auszugleichen

Übergänge angrenzender Bauwerksteile müssen eben sein

Höhenunterschiede innerhalb einer Fußbodenkonstruktion im Übergangsbereich zwischen zwei Räumen sind nicht nur unschön, sondern können auch gefährliche Stolperstellen sein. Der Bodenleger hat hier allerdings verschiedene Möglichkeiten, darauf Einfluss zu nehmen und solche Übergänge zu neutralisieren oder anzupassen.

Vor allem bei der Renovierung kommt es häufig im Zuge eines Belagswechsels zu der Situation, dass unterschiedlich hohe Belagskonstruktionen auf demselben Estrichniveau verlegt werden müssen. Beispielsweise in einem Raum Parkett und in dem anderen Teppichboden. In solchen Fällen bietet es sich an, den dünneren Belag – in unserem Beispiel den Teppichboden – mit einer Unterlage auf die entsprechende Höhe „aufzufüttern“. Bei geringen Höhenunterschieden können so genannte Anpassungsprofile als Übergangsabdeckung verwendet werden, beispielsweise wenn ein Designbelag an einen textilen Bodenbelag grenzt. Das Angebot der Profilhersteller ist hier vielfältig und bietet für nahezu alle Konstellationen eine Lösung.

Insbesondere im Neubau sollte die Maxime gelten, alle Oberböden höhengleich auszuführen. Das verlangt eine exakte Planung schon vor der Ausbauphase, um Estrichhöhen auf die Bodenbelagsdicken anzupassen. Sollten Sie als Auftragnehmer für Bodenbelagarbeiten frühzeitig in ein Projekt eingebunden werden, können Sie darauf hinweisen, welche Höhen Sie für welchen Aufbau benötigen. Der Planer und natürlich auch der spätere Nutzer sollten es Ihnen danken.

In der Praxis kommt es natürlich oft genug vor, dass im Übergangsbereich zwischen zwei Räumen kleinere Höhenunterschiede von wenigen Millimetern auszugleichen sind, um einen planebenen Anschluss des Oberbelages zu gewährleisten. Ungeachtet der Tatsache, dass hier entsprechend den Maßgaben der DIN 18 365 Bodenbelagsarbeiten geprüft und gegebenenfalls Bedenken angemeldet werden müssen, muss auch eine zufriedenstellende Lösung angeboten werden – beispielsweise das Anspachteln.

Um ein fachgerechtes Anspachteln zu gewährleisten, sind einige Punkte zu beachten: Von der geeigneten Spachtelmasse bis hin zur richtigen Anwendungstechnik. Ansonsten sind Beanstandungen programmiert, wie im folgenden Fall geschildert.

Absatz in Anspachtelung

In einem Verwaltungsgebäude wurden textile und elastische Altbeläge entfernt und auf den bestehenden Zementestrich neue Kautschuk-Bodenbeläge verlegt. Zur Verklebung wurde ein moderner Universal-Nass- und Haftklebstoff eingesetzt.

Bereits nach kurzer Nutzungsdauer zeigten sich in verschiedenen Flächenbereichen innerhalb der Übergänge von den Verbindungsfluren zu den Zimmern Aufwölbungen im Kautschuk-Bodenbelag (Bilder 1 bis 3).

Bild 1
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Bild 2
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Bild 3
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Da diese Aufwölbungen überwiegend unmittelbar im Schwenkradius der Verbindungstüren liegen, waren vereinzelt bereits Schleifspuren durch aufsetzende Türblätter erkennbar, die das Erscheinungsbild intensivierten (Bild 4). Die Überprüfung der Aufwölbungen zeigte, dass der Kautschuk-Bodenbelag entlang der wulstartigen Erhebung keine Hohlstellen aufweist, die auf Ablösungen vom Untergrund hinweisen (Bild 5).

 

Bild 4
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Bild 5
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Zur Ursachenforschung wurde die wulstartigen Erhebung mit einem Filzstift auf der Oberfläche des Bodenbelages gekennzeichnet, der Bodenbelag aufgenommen und der Untergrund überprüft (Bilder 6 und 7).
 

Bild 6
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Bild 7
Bild 7

 

Dabei war erkennbar, dass im Bereich der Markierung eine geringfügig hochstehende Kante der Egalisierungsmasse vorliegt, die die wulstartige Erhebung verursacht (Bilder 8 und 9).
 

Bild 8
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Bild 9
Bild 9


Dieser „Absatz“ resultiert aus durchgeführten Egalisierungsarbeiten beziehungsweise dem Anspachteln des Übergangsbereiches mit mineralischer Masse. Es konnte nachvollzogen werden, dass die Anspachtelung nicht planeben ausläuft, sondern mit einem kleinen „Absatz“ in die Estrichfläche übergeht. Zudem zeigte sich, dass versucht wurde, diesen Übergang mit einem erhöhten Klebstoffauftrag zu egalisieren.

Beurteilung

Im Zuge der Frequentierung der Kautschuk-Bodenbelagsfläche komprimiert die Klebstoffriefe, insbesondere im Laufstraßenbereich der Türdurchgänge. In der Folge zeichnet sich die kantenartige Abstufung der zementären Egalisierungsmasse in der Bodenbelagsoberfläche ab und wird als wulstartige Erhebung wahrgenommen. Eine Überprüfung der Türen ergab zudem, dass sich die Türblätter entsprechend ihrem Gewicht gesetzt haben und nachjustiert werden müssen, so dass dann auch das Schleifen der Türblätter auf der Belagsoberfläche verhindert werden kann. Im Sinne einer gütlichen Einigung kann versucht werden, die störende Wahrnehmung der Abzeichnungen im Kautschukbodenbelag durch eine Reinigung und matte Einpflege des Belages zu verringern.

Was sagt die Norm?

Im Standardwerk „Kommentar und Erläuterungen VOB DIN 18 365 – Bodenbelagarbeiten“ (Kaulen/Strehle/Kille) heißt es unter Punkt 3.1.1 „Bedenkenanmeldung“ unter anderem: „Für das Ausgleichen unrichtiger Höhenlage des Untergrundes ist der Bodenleger nicht zuständig. Er hat jedoch die Verpflichtung, die Höhenlage daraufhin zu prüfen, ob nach Aufbringung des Bodenbelages keine Höhenunterschiede zwischen den angrenzenden Bauwerkteilen bestehen.

Zu beachten sind auch die Höhen anschließender keramischer Bodenplatten, Parkettböden, Türanschlagschienen etc. Auch Untergründe, die gegenüber angrenzenden anderen Bodenbelägen zu hoch liegen, sind zu beanstanden. Bedenken sind geltend zu machen.

Nach der Arbeitsstättenverordnung sind Höhenunterschiede mit einem höchstzulässigen Abmaß von 4 mm begrenzt. Allgemein gelten Höhenunterschiede von mehr als 4 mm als Stolperstellen. Für behindertengerechtes Bauen ist ein maximaler Höhenunterschied von 2 mm zulässig und als allgemeine Maximalgrenze zu sehen, um Grundsatzdiskussionen zu vermeiden.“

Fazit

Anspachtelungen von Höhenunterschieden im Übergangsbereich zwischen zwei Räumen sind eine Notlösung. Grundsätzlich sind beim Feststellen solcher Unregelmäßigkeiten Bedenken anzumelden. Werden dennoch Anspachtelungen im Einvernehmen des Auftraggebers ausgeführt, müssen diese fachgerecht erfolgen. Hierzu sind entsprechende Egalisierungsmassen anzuwenden, die gegebenenfalls in mehreren Schichten zu verarbeiten sind. Wichtig ist der planebene Übergang zur vorhandenen Estrichebene. Ein bestehender Absatz muss plan geschliffen oder erneut überspachtelt werden. Das Auffüllen mit Bodenbelagsklebstoff ist nicht möglich, auch wenn es vielleicht alte Kunstharzklebstoffe gab, die dafür genutzt wurden.

Wie schon im Fachbeitrag „Qualitätsstufen für Untergründe“  beschrieben, könnte es hilfreich sein, Qualitätsstufen für Untergründe zu definieren. Eine solche Definition hilft, Anspruch und technische Machbarkeit gegenüberzustellen und somit die Leistung des Bodenlegers besser zu honorieren.