Wurden Estriche nach einem Wasserschaden technisch getrocknet, sind Boden- und Parkettleger gut beraten, vor ihrem Arbeitsbeginn beim Auftraggeber Bedenken anzumelden.
„Mehr als eine Million Schäden wegen berstender, undichter oder leckender Wasserleitungen werden jedes Jahr aus deutschen Häusern gemeldet“, rechnet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) vor. Die Wahrscheinlichkeit, dass auch Sie irgendwann den Auftrag bekommen, auf einem von einem Wasserschaden betroffenen Estrich Bodenbeläge oder Parkett zu verlegen, ist relativ hoch. „Gut, dass dieser zuvor professionell getrocknet wurde“, werden Sie sich vielleicht denken, denn Sie rücken ja erst an, wenn die Trocknungsgeräte abgeschaltet wurden.
Es ist allerdings ein Irrglaube, dass der Estrich dann im Sinne einer Belegreife trocken ist. Und viel mehr noch: Häufig ist die gesamte Estrichkonstruktion in Mitleidenschaft gezogen worden oder zumindest nicht mehr normengerecht. Wer hier wie gewohnt seine Arbeit beginnt, läuft Gefahr, sich eine Reklamation ins Haus zu holen. Dass es in diesen Situationen mehr als Schwarz und Weiß gibt, verdeutlicht der folgende teilfiktive Fall.
Holzpflaster kommt hoch
In einem Neubau eines öffentlichen Gebäudes wurde auf rund 300 m² Zementestrich Lärche-Holzpflaster verlegt. Kurz nach der Fertigstellung kam es zu einem Wasserschadensereignis, sodass das Holzpflaster zurückgebaut, die Leckage beseitigt und der Estrich getrocknet wurde. Hierzu beauftragte der Bauherr einen Bauschadensanierer. Seine Überprüfungen ergaben, dass es sich um einen Estrich auf Trennschicht handelt und dieser über das Aufstellen von Kondenstrocknern/Raumlufttrocknern und Ventilatoren getrocknet werden kann.
Im Verlauf der Trocknung überprüfte der Sanierer den Feuchtezustand des Zementestrichs mit einem elektronischen Prüfgerät orientierend und protokollierte schließlich gegenüber der Versicherung die erfolgreich abgeschlossene Maßnahme.
Auf Grundlage dieses Trocknungsprotokolls begann der Parkettleger seine Arbeit mit einer CM-Messung, die bei Probennahme aus dem Estrichquerschnitt 1,8 CM-% ergab, also dem Estrich in puncto Feuchtigkeit Belegreife bescheinigte. Dennoch hatte der Parkettleger bereits im Vorfeld angeboten, die Estrichflächen mit einer Epoxidharz-Grundierung gegen aufsteigende Feuchte abzusperren, was vom Bauherrn jedoch abgelehnt wurde.
Die Situation
Holzpflaster, das auf einem nach einem Wasserschaden getrockneten Estrich verlegt wurde, wölbt sich massiv auf. Und das, obwohl vor der Verlegung eine CM-Messung die Belegreife des Estrichs bestätigt hat.
Vor der Verlegung mussten etliche Risse im Estrich unter Verwendung von fast 600 Wellenverbindern kraftschlüssig geschlossen werden. Im Anschluss wurde die Estrichfläche wegen einer terminlich nicht verschiebbaren Veranstaltung mit sogenanntem Milchtütenpapier in zwei Lagen abgedeckt.
Einige Tage später konnten die Untergrundvorbereitungsmaßnahmen fortgeführt werden: Hochpunkte im Estrich wurden abgefräst, die Flächen grundiert, gespachtelt und schließlich das Holzpflaster verklebt. Später wurde das Holzpflaster geschliffen, gekittet und wasserbasiert grundiert.
Nach der Trocknung der Grundierung wölbte sich im Bereich von Türen das Holzpflaster leicht auf. Eine Holzfeuchtemessung ergab nun einen erhöhten Feuchtegehalt von 12 % und auch der Estrich zeigte elektronisch geprüft eine erhöhte Feuchte. Die Arbeiten wurden daraufhin eingestellt und nach mehrmonatigen juristischen Auseinandersetzungen zur Ursachenforschung ein Gutachter beauftragt.
1. Erkenntnis
14 Monate nach der Verlegung ist der Estrich trocken.
Feuchtezufuhr von unten
Beim Ortstermin – 14 Monate nach Auftreten des Schadens – zeigte sich, dass das Holzpflaster partiell etliche Zentimeter aus dem Verlegeverband herausragte. Es stellte sich heraus, dass es sich entgegen der Annahme des Bauschadensanierers nicht um einen Estrich auf Trennlage, sondern um einen auf Dämmschicht handelt. Diese wiederum liegt auf einer Bitumenabdeckung auf der Betondecke. Der Estrich selbst zeigte zum Zeitpunkt des Ortstermins keine erhöhten Feuchtewerte mehr, jedoch erhebliche Rissbildungen. Dies sowie das Bruchbild des aufgewölbten Holzpflasters deuteten darauf hin, dass das Holzpflaster eine Feuchtezufuhr von unten erfahren haben muss.
2. Erkenntnis
Es liegt ein Estrich auf Dämmschicht vor und nicht, wie vom Bauschadensanierer angenommen, ein Estrich auf Trennschicht.
Bauschadensanierer lag falsch
Grundlage des vorhandenen Schadens bildet also die Fehleinschätzung des Bauschadensanierers, einen Estrich auf Trennlage zu trocknen statt einen auf Dämmschicht. Durch das Aufstellen von Kondenstrocknern/Raumlufttrocknern konnte so nur eine Oberflächentrocknung des Zementestrichs erreicht werden. Die Feuchtigkeit in der Dämmschicht und oberhalb der Bitumenabdeckung blieb jedoch weitgehend erhalten und hätte nur durch eine gezielte Dämmschichttrocknung beseitigt werden können.
Das Ergebnis der durchgeführten CM-Messung des Parkettlegers scheint dennoch plausibel, da die unterhalb des Estrichs vorhandene Feuchte zum Zeitpunkt der Messung nicht schadenswirksam war. Diese gelangte erst nach der Verlegung des Holzpflasters in Form „nachschiebender Feuchte“ wieder in den Zementestrich und von dort aus in die Stirnseite des Holzpflasters, was zu Quellungen und schließlich Ablösungen führte.
3. Erkenntnis
Der Estrich zeigt erhebliche Risse und das Bruchbild der Holzpflasterablösung offenbart, dass Feuchte von unten wirksam gewesen sein muss.
Wissenswertes
Im Merkblatt 6-16 „Technische Trocknung durchfeuchteter Bauteile: Planung, Ausführung und Kontrolle“ der Wissenschaftlich-Technischen Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege (WTA) heißt es einleitend unter anderem: „Von einem Fachunternehmen zur technischen Trocknung wird erwartet, dass es eigenverantwortlich entscheidet, zu welchem Zeitpunkt die Maßnahme beendet und die Geräte rückgebaut werden können. Es muss den Nachweis gegenüber seinem Auftraggeber erbringen, dass eine ausreichende Trocknung erfolgt ist.“
In Punkt 5.1 „Erfolgskontrolle bei Dämmschichttrocknungen“ heißt es: „Drei bis fünf Tage nach dem Ende einer technischen Trocknung sollte bei Dämmschichten oder Hohlräumen eine rel. Luftfeuchte von ≤ 70 Prozent gemessen werden. Dabei muss ausgeschlossen werden, dass eine nachträgliche Feuchtezunahme stattfinden kann.“
Das Merkblatt kann für 30 Euro zuzüglich Porto bestellt werden.
www.wta-international.org/de/
Fazit
Verlegearbeiten auf Estrichen, die nach einem Wasserschaden (professionell) getrocknet wurden, erfordern besondere Aufmerksamkeit. Ein Bauschadensanierer übergibt im Sinne der Belegreife keinen trockenen Estrich. Hier ist der Boden- und Parkettleger nach wie vor selbst in der Prüfpflicht, sollte aber immer auch eine Sperr-Grundierung gegen aufsteigende Feuchte anbieten. Da sich seine Prüfpflicht nicht auf die Unversehrtheit der Estrichkonstruktion erstreckt – so könnte beispielsweise eine durchfeuchtete Dämmschicht nach der Trocknung nicht mehr die geforderten Trittschallwerte gewährleisten – sollten in diesen Fällen grundsätzlich Bedenken angemeldet werden.
Nach unserer Auffassung handelt es sich bei den Verlegearbeiten auf von einem Wasserschaden betroffenen Estrichen immer um Sonderausführungen nach Definition des TKB-Merkblatts 20 „Übliche Sonderausführungen und Sonderkonstruktionen bei Fußböden“.




