Ungeprüftes System

Anknüpfend an den Fachbeitrag „Doppelböden prüfen“ mit dem Thema „Erfüllt eine bestehende Doppelbodenkonstruktion die Lebenserwartung eines neuen Bodenbelags?“ gehen wir nun nochmals auf die Untergrundprüfung ein.

Zur Untergrundprüfung von Doppelböden vor Bodenbelagsverlegungen gibt es wenig Konkretes in der Fachliteratur zu finden. Selbst bei der Branchenvereinigung von Systembodenherstellern, dem Bundesverband Systemböden (BVS), der etliche Merkblätter zum Thema herausgebracht hat und aktiv in Normenausschüssen tätig ist, findet man keine Arbeitsanweisung. Und auch die Technische Kommission Bauklebstoffe (TKB) bleibt in ihrem Merkblatt 10 „Bodenbelags- und Parkettarbeiten auf System- und Trockenunterböden – Fertigteilestriche, Hohl- und Doppelböden“ eher vage, was die Möglichkeiten angeht, einen Doppelboden auf seine Eignung zur Aufnahme von Bodenbelägen zu prüfen.

Sicher ist dieses Vakuum auch darin begründet, dass Hohl- und Doppelböden im Vergleich zu konventionellen (mineralischen) Estrichen einen geringen Marktanteil haben. Zudem arbeiten auf diesen Böden häufig Spezialfirmen, die die Unterkonstruktion und den Oberbelag zusammen liefern oder eben aus einer Hand einbauen. Dennoch ist es an der Tagesordnung, dass in Bestandsbauten ein Belagswechsel auf einem Doppelboden ansteht, beispielsweise mit Teppichfliesen. Für einen versierten Bodenleger eigentlich anwendungstechnisch keine große Sache – oder doch?

GESAMTSITUATON
Ein neu verlegter Doppelboden weist eine unebene Fläche und geöffnete Fugen auf.

Neue Platten auf alten Stützen

Um die Herausforderung der Untergrundprüfung von Doppelböden zu verdeutlichen, bemühen wir einen teilfiktiven Fall einer missglückten Neuverlegung. Ein im Objekt erfahrener Bodenlegerbetrieb hat auf rund 200 m² einen Doppelboden erneuert. Die 600 x 600 mm großen gipsgebundenen Platten sind werkseitig mit einem Linoleumbelag ausgestattet.

INSTABILITÄT
Beim Begehen werden Bewegungen einzelner Platten festgestellt. Diese liegen nicht gleichmäßig auf den Stützen auf.

Bei der Abnahme durch den Auftraggeber werden technische und gebrauchsbeeinträchtigende Mängel in Form von breiten Fugenbildungen, wackelnden Doppelbodenplatten sowie treppenartigen Abstufungen bemängelt. Insgesamt ergab sich der Eindruck, dass die Konstruktion nicht standfest ist und sich Doppelbodenplatten im Zuge des bestimmungsgemäßen Gebrauchs so bewegen, dass diese klappern und sich verschieben, sodass breite Fugen entstehen.

Zur Klärung der Ursache wird ein Gutachten beauftragt. Beim Ortstermin bestätigt sich der bemängelte Sachverhalt: Beim Begehen kippelten die Platten, in der Flächeneinheit zeigen sich wiederholt Höhenunterschiede sowie ungleichmäßig geöffnete Fugen zwischen einzelnen Platten, die Gesamtkonstruktion wirkt instabil.

ÖFFNUNG
Zur Ursachenforschung wird die Doppelbodenkonstruktion geöffnet.

Beim Öffnen der Konstruktion zeigt sich, dass Stützen und Doppelbodenplatten nicht vom gleichen Hersteller stammen. Auf Nachfrage wurde mitgeteilt, dass beim Erneuern lediglich die alten Doppelbodenplatten aufgenommen und durch neue ersetzt wurden. Die alten Stützen blieben also erhalten.

Bei näherer Überprüfung wurde deutlich, dass ein Höhenausgleich der Platten, um diese in Waage zu bringen, mit aufeinandergeschichteten Aluminium-Klebeecken in unterschiedlicher Dicke und Anhäufung auf den Stützen erreicht werden sollte. Die vermutlich in der Erstausrüstung verwendeten Auflageplatten fehlten teilweise oder zeigten sich versprödet oder gebrochen.

Anmerkung: Die Auflageplatten müssen eigentlich zwischen dem Stützenkopf und der Unterseite der Doppelbodenplatten platziert werden. Sie sorgen für eine Entkopplung von Platte und Stütze und dienen der Schalldämmung. Zudem sorgen kleine Noppen auf den Auflageplatten für einen definierten Abstand der Doppelbodenplatten zueinander.

AUFLAGE
Zum Höhenausgleich der Platten wurden Klebeecken aufeinandergeschichtet, die Auflageplatten fehlten überwiegend.

Weiterhin zeigte sich, dass etliche Stützen nicht auf dem Untergrund fixiert (verklebt oder verdübelt) waren. Zudem wiesen fast alle Verstellschrauben zur Höhenjustierung der Stützen eine Gewindeversiegelung auf, die offensichtlich den Anschein hatte, schon älter zu sein, also aus der Erstmontage des Doppelbodens zu stammen scheinen.

KOMPONENTEN
Es zeigte sich, dass Stützen und Doppelbodenplatten nicht vom gleichen Hersteller stammen.

Nicht gebrauchstauglich

Der vermeintlich neue Doppelboden stellt sich als nur teilerneuert heraus. Die Ausführung ist in keiner Weise fachgerecht: Auf Grundlage der Prüf- und Klassifizierungsnorm DIN EN 12825 Doppelböden werden Doppelböden als zusammenhängendes System von Tragschicht (Doppelbodenplatte) und Unterkonstruktion (Doppelbodenstützen) betrachtet und als solches zertifiziert. Die vorgefundene Kombination aus Stützen und Platten unterschiedlicher Hersteller muss also in der Gesamtheit als ungeprüftes System qualifiziert werden. Dies an sich schließt eine Gebrauchstauglichkeit nicht aus – wenn die Kombination zwischen den Vertragspartnern vereinbart worden ist und eine fachgerechte Ausführung vorliegt.

Im geschilderten Fall ist die Ausführung als fachlich ungenügend zu bezeichnen und im Ist-Zustand nicht gebrauchstauglich. Ein Nacharbeiten ist aus Sachverständigensicht nicht möglich, vielmehr sollten die neuen Doppelbodenplatten aufgenommen, die alten Stützen entfernt und durch neue des Doppelbodenplatten-Herstellers ersetzt werden, sodass ein fachgerecht montiertes und eben auch zertifiziertes System entsteht.

Wissenswertes

Eine gute Grundlage zur Beurteilung des Zustands von Doppelböden vor der Belagsverlegung stellt das Hinweisblatt „Verlegung von Bodenbelägen auf Trockenhohlböden (THB)“, Stand November 2021, vom Bundesverband Estrich und Belag (BEB) dar. Es werden unter anderem Ausführungen zu den Punkten Statik und Tragschichtausbildung, Feuchte, Ebenheit und Elementstöße oder Bewegungsfugen gemacht.

Unter Punkt 2.4 „Belagswechsel und/oder Nutzungsänderungen“ heißt es: „Ist eine andere Art von Bodenbelag und/oder eine Nutzungsänderung geplant, so ist die Eignung des THB (Trockenhohlbodens) hierfür erneut zu prüfen (siehe 2.2). Unter 2.2. wird sinngemäß ausgeführt, dass die Statik und Tragschichtausbildung der THB-Konstruktion abhängig von der Art des Bodenbelages durch den Planer entsprechend der Vorgabe des Systemherstellers berücksichtigt werden muss.

Das Hinweisblatt kann beim BEB erworben werden: www.beb-online.de

Fazit

Der Sachverhalt verdeutlicht, dass eine Doppelbodenkonstruktion ein zertifiziertes System aufeinander abgestimmter Komponenten sein muss. In der Praxis, beispielsweise wenn Sie einen Doppelboden im Bestand mit neuen Bodenbelägen ausstatten sollen, ist (stichprobenartig) zu prüfen, ob ein zertifiziertes System vorliegt.

Die eigentliche Untergrundprüfung erfolgt auf neuen ebenso wie alten Doppelböden dann aber genauso wie auf allen anderen Lastverteilungsschichten: Mit dem gesunden Menschenverstand! Auch Doppelböden müssen eben, tragfähig, fest und sauber sein – wie jede Estrichoberfläche. Einzelne Platten oder die gesamte Konstruktion dürfen sich nicht bewegen, Randabstände müssen eingehalten werden. Sollte es berechtigte Zweifel an der Eignung der Doppelbodenkonstruktion, der Beschaffenheit der Oberfläche oder der Zertifizierung des Systems geben, sind Bedenken anzumelden.