Industrieböden aus Reaktionsharz stellen eine strapazierfähige und pflegeleichte Lösung dar – wenn sie für den Einsatzzweck geeignet sind und richtig verarbeitet werden.
Zumindest umgangssprachlich bezeichnet man das Aufbringen einer Farbe als Anstrich und meint damit zum Beispiel eine Möglichkeit der dekorativen Wandgestaltung. An einen (Wand-) Anstrich werden häufig nur geringe funktionale Anforderungen gestellt, beispielsweise eine definierte Scheuerbeständigkeit. Weist der „Anstrich“ eine höhere Schutzfunktion auf, spricht man zum Beispiel von einer Versiegelung, wie bei einem Parkettlack oder einem filmbildenden Kunstharzüberzug von mineralischen Tragschichten (Betondecken, Estrichen). Ist eine höhere mechanische Beanspruchung dieser Tragschichten gefordert, als dies mit einer Versiegelung möglich ist, spricht man von einer Beschichtung, die häufig auch aus Reaktionsharz besteht.
Reaktionsharzboden
Normativ sind Böden aus Reaktionsharz in der DIN 18560 „Estriche im Bauwesen – Teil 7: Hochbeanspruchbare Estriche (Industrieestriche)“ geregelt. Im Abschnitt 5.7 wird inhaltlich auf die BEB-Arbeitsblätter „Kunstharze – Industrieböden aus Reaktionsharz“ hingewiesen (siehe Wissenswertes). Die achtteilige Serie ist jedem ans Herz zu legen, der in diesem Fachgebiet tätig ist oder sein möchte – egal ob im gewerblichen oder im privaten Bereich.
Denn anders als in manchen Werbeaussagen der Bodenbeschichtungs-Anbieter wird in den Arbeitsblättern deutlich, was den Unterschied zwischen einem dekorativen Anstrich und einem strapazierfähigen Reaktionsharzboden ausmacht. Bereits bei der Planung ist es wichtig, die während der Nutzung zu erwartenden Beanspruchungen zu kennen. Nur so lässt sich passend zum vorhandenen Untergrund ein Aufbau wählen, der den optischen und funktionalen Ansprüchen gerecht wird. Beachtet man dies nicht, wird das Ergebnis den Auftraggeber nicht zufriedenstellen, wie in unserem teilfiktiven Fall.
Die Situation
Der Boden des Archivs einer Bibliothek sollte mit einer zweikomponentigen Beschichtung auf Epoxidharzbasis hergestellt werden, die den zu erwartenden Belastungen gewachsen ist.
Beschädigungen in der Oberfläche
Im Archiv einer Bibliothek soll eine zweikomponentige Bodenbeschichtung auf Epoxidharzbasis aufgebracht worden sein. Diese sollte unter anderem für das Aufstellen von Lagerregalen, das Befahren mit Rollwagen, das rutschsichere Begehen und die einfache Reinigung und Pflege geeignet sein. Doch bereits nach dem Aufbau der Regale sowie später in der Benutzung zeigten sich zunehmend Beschädigungen in der Oberfläche, sodass zur Ursachenforschung ein Gutachten beauftragt wurde.
Das Problem
Schon nach dem Einrichten und Einlagern der Bücher zeigten sich Ablösungen in der Oberfläche. Ein einfacher Abreißtest verdeutlichte, dass diese keine ausreichende Haftung zum mineralischen Untergrund aufweist.
Beim Ortstermin wurden in der hellbeigen Fußbodenoberfläche vereinzelt, aber auf der gesamten Fläche der Verkehrswege verteilt, Beschädigungen in Form von Kratzern, Abplatzungen und Einkerbungen vorgefunden. Ein einfacher Abreißtest mit einem Klebeband ergab, dass die farbige Oberfläche keinen festen Verbund zum Untergrund hatte. Zudem zeichneten sich in vielen Bereichen Riefen eines Reinigungsschliffes der Oberfläche des mineralischen Untergrundes in der Oberflächenschicht ab.
Mehrfache Dickenmessungen dieser Schicht ergaben, dass sie in bis zu drei Lagen aufgetragen wurde und eine Gesamtstärke zwischen 0,04 bis 0,12 mm aufweist. Vereinzelt vorgefundene tiefere Einkerbungen in der Fußbodenoberfläche zeigten wiederkehrend eine Form, die der Aufstandsfläche der Regalstützen entspricht.
Was wurde verarbeitet?
Nach Aktenlage soll eine zweikomponentige Epoxidharz-Bodenbeschichtung verarbeitet worden sein, die nach der Produktinformation des Anbieters in einer „Lackfilmdicke“ von 0,2 bis 0,3 mm aufzutragen ist. Lackschichtdicken in dieser Größenordnung werden eher als Versiegelung und nicht als Beschichtung definiert.
Beschichtungen sollten auf Grundlage der in der Norm DIN 18560 genannten BEB- Arbeitsblätter „Kunstharze – Industrieböden aus Reaktionsharz“ Dicken von 0,5 bis 6 mm aufweisen. In diesen Arbeitsblättern heißt es unter anderem auch, dass Versiegelungen nur für leichte mechanische Beanspruchungen geeignet sind. Weiterhin wird ausgeführt, dass Beschichtungen eine höhere mechanische Beanspruchbarkeit erreichen als dies mit Versiegelungen möglich ist. Zudem heißt es auch, dass Beschichtungen aus Reaktionsharzsystemen im Allgemeinen eine hohe Haftung am Untergrund erreichen.
Die Ursache
Die Oberfläche stellte sich als extrem dünne „Lackschicht“ dar, durch die sich sogar Riefen eines Reinigungsschliffs des Estrichs abzeichneten.
Nacharbeiten kaum möglich
Im Sinne der anerkannten Regeln des Fachs wurde im vorliegenden Fall einerseits keine Bodenbeschichtung eingebracht, andererseits aber auch keine einwandfreie, filmbildende, pigmentierte Kunstharzversiegelung: Die festgestellten Schichtdicken erreichen nicht die Mindestdicke, die an eine Fußbodenversiegelung gestellt werden.
Die Bestätigung
Mehrfache Dickenmessungen der Oberflächenschicht zeigten, dass es sich eher um eine Versiegelung als um eine Beschichtung handelt.
Es wurde also nicht das geliefert, was gefordert war, und zudem das Gelieferte unsachgemäß verarbeitet. Da die „Lackschicht“ insgesamt keinen festen Verbund zum mineralischen Untergrund aufweist, ist ein Nacharbeiten kaum möglich. Um einen vertraglich vereinbarten Zustand herzustellen, ist die vorhandene Schicht zu entfernen und eine neue Beschichtung aufzubringen.
Wissenswertes
Böden aus Reaktionsharz sind in der DIN 18560 „Estriche im Bauwesen – Teil 7: Hochbeanspruchbare Estriche (Industrieestriche)“ normiert. Im Abschnitt 5.7 wird inhaltlich auf die Arbeits- und Hinweisblätter des Bundesverbandes Estrich und Belag (BEB) „Kunstharze – Industrieböden aus Reaktionsharz“ hingewiesen. In jeweils aktueller Fassung sind diese Ausgaben erhältlich:
7.1 KH-0/U Prüfung des Untergrundes (2023)
7.2 KH-1 Imprägnierung (2009)
7.3 KH-2 Versiegelung (2004)
7.4 KH-3 Beschichtung/Belag (2007)
7.5 KH-4 EL Elektrische leitfähige Fußbodenbeläge (2005)
7.6 KH-5 Estrich (2008)
7.7 KH-0/S Stoffe (2002)
7.8 KH-6 Leitfaden für Fußbodenkonstruktionen im nassbelasteten Lebensmittelbereich (2015)
Die BEB-Arbeits-und Hinweisblätter können über den Webshop des Bundesverbandes erworben werden: www.beb-online.de
Fazit
Der geschilderte Fall zeigt ganz allgemein, dass das eingesetzte Material für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet sein und fachgerecht verarbeitet werden muss. Will man als Auftragnehmer sichergehen, dass das vorgegebene oder ausgesuchte Material die gestellten Anforderungen des Einsatzbereichs auch erfüllt, sollte man (normative) Vorgaben definieren oder abfragen.
Wären im Vorfeld zwischen den Beteiligten – Auftraggeber, Auftragnehmer und Beschichtungs-Lieferant – die BEB-Arbeitsblätter „Kunstharze – Industrieböden aus Reaktionsharz“ als Ausführungsgrundlage vereinbart worden, hätte man zumindest ausschließen können, dass statt einer Beschichtung eine Versiegelung verarbeitet wurde. Insbesondere wenn man Materialien – Verlegewerkstoffe, Bodenbeläge oder eben Beschichtungen – verarbeitet, die man noch nicht gut kennt, ist ein genaues Hinterfragen von Möglichkeiten und Grenzen der Produkte Pflicht.




