Nicht jeder abgepasste Teppich ist dafür geeignet auf jedes Parkett gelegt zu werden. Die Vorgaben des Teppich(boden)-, Parkett- und Oberflächenbehandlungsmittel-Anbieters sind zu beachten.
Die scheinbar einfachsten Dinge der Welt haben gelegentlich doch kleine Fallstricke, die es zu kennen gilt. Unser teilfiktiver Fall ist von der Ausgangssituation recht alltäglich: Eine junge Familie bezieht eine neu errichtete Mietwohnung, die bis auf die Küche und das Bad mit einem versiegelten Eiche-Mosaikparkett ausgestattet ist. Zum Einzug bekommen die Mieter von ihrem Vermieter eine Pflegeanleitung, die sie mit dem Mietvertrag abheften. Über zehn Jahre nutzen und pflegen sie den Boden, ohne dass dieser eine deutlich sichtbare Veränderung erfährt.
Die Situation
Auf einem versiegelten Mosaikparkett in einer Mietwohnung wurden abgepasste Teppiche verlegt.
Im Zuge einer Renovierung und Umgestaltung der Wohnung bestellen sich die Bewohner im Online-Handel zwei abgepasste Teppiche. Den einen legen sie vor die neue Sitzgruppe im Wohnzimmer, den anderen vor den Schreibtisch im Arbeitszimmer. Ein halbes Jahr später stellen sie beim Putzen fest, dass der Teppich vor dem Schreibtisch leicht auf der Parkettoberfläche haftet und sich die Noppenstruktur der Teppichunterseite auf dem Parkett abzeichnet.
Das Erscheinungsbild
Nach einem halben Jahr Nutzung zeichneten sich die rutschbremsenden Kunststoffnoppen der Teppichrückseite auf der Oberfläche des Parketts ab.
In der Annahme, dass dieser Effekt durch den Bürostuhl mit Rollen verursacht wurde, entfernen sie den Teppich. Nach einer Reinigung des Parketts bleiben die Abzeichnungen noch leicht erkennbar, daher legen sie zum weiteren Schutz des Bodens eine Polycarbonat-Matte unter den Bürostuhl. Zu diesem Zeitpunkt ist ein ähnlicher Effekt unter dem Teppich im Wohnzimmer nur sehr schwach ausgeprägt, sodass sich die Familie dazu entschließt, den Teppich nach der Parkettreinigung wieder hinzulegen.
Erst einige Wochen später stellen sie dann fest, dass auch in diesem Bereich der Teppich auf dem Parkett haftet und sich die Noppen der Teppichunterseite spiegelbildlich auf der Parkettoberfläche abzeichnen. Mit der Vermutung, dass die Teppiche einen Mangel aufweisen, wenden sie sich an den Online-Händler. Da dieser sich die entstandenen Erscheinungsbilder auch nicht erklären kann und er zudem zu diesem Produkt bisher keine Reklamationen hatte, beauftragt er ein Gutachten zur Klärung des Sachverhalts.
Teppich haftet am Parkett
Zum Zeitpunkt des Ortstermins liegt der abgepasste Teppich im Wohnzimmer noch so, wie ursprünglich platziert. Nach Auskunft wurden seit dem Feststellen des Anhaftens keine weiteren Reinigungsmaßnahmen unter dem Textil durchgeführt. Beim vorsichtigen Zurückschlagen ist bereits eine deutliche Haftung am Untergrund festzustellen.
Im Detail
Die Kunststoffnoppen haben sich größtenteils von der Teppichunterseite gelöst und „kleben“ nun auf der Oberfläche des Mosaikparketts.
Die beschriebenen Abzeichnungen der Teppichunterseite auf der Oberfläche des Parketts zeigen sich nun als Anhaftungen: Die rückseitigen rutschbremsenden Kunststoffnoppen des Teppichs haben sich größtenteils von der Unterseite gelöst und „kleben“ nun auf der Parkettoberfläche, die rasterförmige Musterung der Noppen ist deckungsgleich auf dem Parkett und auf der rutschhemmenden Seite erkennbar.
Die Ursache
Die Erscheinungsbilder sind ein Indiz dafür, dass Weichmacher aus den Kunststoffnoppen eine Wechselwirkung mit dem Parkett-Wasserlack eingehen und diesen anlösen.
Unter dem Mikroskop zeigt sich, dass der Versiegelungslack – spiegelbildlich zu den anhaftenden, rutschbremsenden Kunststoffnoppen – aufgequollen ist. Auch weist der Lack im Umfeld der Anhaftungen eine milchige Umrandung auf.
Erscheinungsbilder dieser Art sind ein Indiz dafür, dass Weichmacher aus den Kunststoffnoppen eine Wechselwirkung mit dem Parkett-Wasserlack eingehen, diesen angreifen oder anlösen.
Hinweis überlesen
Auf Nachfrage teilte der anwesende Vertreter des Online-Händlers mit, dass jeder Teppich aus seinem Sortiment mit einem Etikett ausgeliefert wird, das alle relevanten Produktinformationen enthält. Darüber hinaus würde zu den Teppichen keine weitere Reinigungs- und Pflegeanleitung bereitgestellt.
Das besagte Etikett weist aus, dass das Produkt zu 100 Prozent aus Polyester besteht, nur in Innenräumen zu verwenden und waschbar ist sowie auf Fußbodenheizung verlegt werden kann. Der ebenfalls anwesende Vermieter gab an, dass das Eiche-Parkett mit einem bestimmten Wasserlack versiegelt wurde und er die dazu passende Reinigungs- und Pflegeanleitung den Mietern zum Einzug übergeben habe.
Die Mieter bestätigten das und legten dem Sachverständigen die abgeheftete Pflegeanleitung vor. Darin heißt es unter der Überschrift „Hinweise zur Werterhaltung“ unter anderem: „Bei Verwendung von rutschhemmenden Teppichunterlagen darauf achten, dass diese keine Weichmacher enthalten. Es kann sonst zu Markierungen kommen. Rutschunterlagen auf Latexbasis verwenden. Diese sind weichmacherfrei.“ Die Mieter gaben an, diesen Hinweis überlesen beziehungsweise nicht auf die Verwendung abgepasster Teppiche bezogen zu haben.
Freigabe nicht eingeholt
Der Wohnungsnutzer hätte sich also beim Online-Händler erkundigen müssen, ob der Teppich weichmacherfrei und somit zum Auflegen auf seinem Parkettboden geeignet ist, Rücksprache mit seinem Vermieter nehmen müssen oder eine geeignete Teppichunterlage verwenden sollen. Nun muss er spätestens zum Auszug das Parkett abgeschliffen und neu versiegelt dem Vermieter übergeben.
Wissenswertes
Die beschriebene Weichmacherproblematik kann auch bei Abdeckmaterialien auftreten. Die Chemisch-Technische Arbeitsgemeinschaft Parkettversiegelung (CTA) schreibt in ihrer Fachinformation „Beschädigung einer fertig versiegelten Fläche durch ungeeignetes Abdeckmaterial“ unter anderem:
„Sehr viele Abdeckmaterialien sind nicht für versiegelte oder geölte Oberflächen geeignet. Vor allem PVC-Folien sind stark weichmacherhaltig. Dies gilt auch zum Teil für kunststoffkaschierte Filzabdeckungen. Tetra-Pack-Abdeckmaterialien hinterlassen nach dem Abdecken eine farbige Oberfläche, entsprechend dem Farbdruck des Tetra-Pack-Motivs. Bei weichmacherhaltigen Materialien wandert der Weichmacher aus der Folie in die Oberfläche des Lackes ein. Hier wird dann die Oberfläche beschädigt, indem sie klebrig wird. Dies gilt auch für weichmacherhaltig kaschierte Filzabdeckmaterialien.“
Der CTA-Tipp: „Eine Abdeckung des Parkettfußbodens darf erst nach vollständiger Aushärtung der Oberflächenbehandlungsmittel erfolgen. Das Abdeckmaterial muss auf die versiegelte oder geölte Oberfläche abgestimmt sein.“
Quelle: www.c-t-a.de
Fazit
Auch ohne den Fall juristisch bewerten zu wollen, zeigt sich einmal mehr, wie wichtig die Übergabe einer Reinigungs- und Pflegeanleitung ist. Hätten Sie als Raumausstatter das Parkett versiegelt, keine Pflegeanleitung übergeben und es wäre zu dem beschriebenen Schaden gekommen, wäre es denkbar, dass man Sie mit in die Haftung nimmt.
Die dargestellte Situation soll Sie aber auch für das Problem sensibilisieren, wenn Sie selbst Teppiche verkaufen, die weichmacherhaltig sind. Obwohl Sie nicht wissen können, auf welchen Untergrund Ihr Kunde den Teppich legt, ist ein Hinweis zu möglichen Wechselwirkungen angebracht. Schon allein, um Unstimmigkeiten mit dem Kunden aus dem Weg zu gehen, auch wenn Sie in diesem Fall nicht in der Verantwortung stehen.
Übrigens: Im echten Fall, der diesem zur Inspiration diente, hat der Online-Händler reagiert und seine weichmacherhaltigen Teppiche mit einen entsprechenden Hinweis versehen.




