Wer billig kauft, kauft zweimal

Eine mindere Parkettqualität führte zum Totalschaden

Auch gestandene Handwerksunternehmer geraten hin und wieder in die Situation, an einem besonderen Angebot nicht vorbeigehen zu können. Sei es die Palette Spachtelmasse mit „Rabattmarken“ für einen MP3-Player oder eine „Wagen“-Ladung voll Parkett zum Vorzugspreis. Letzteres wurde einem erfahrenen Parkettleger zum Verhängnis, der nun 150 Quadratmeter Parkett für rund 15.000 Euro sanieren muss.

„Ablösungen“ der Deckschicht

In einem Wohnhaus wurde auf alten und neuen – zum Teil beheizten – Zementestrichen 150 Quadratmeter Landhausdielen vollflächig verklebt (Bild 1).

Bild 1
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Das Mehrschichtparkett mit geölter Eichedeckschicht ist mit einem Sperrholzträger aus im Wechsel verleimten Laub- und Nadelholz konstruiert.

Die Verlegung erfolgte im Sommer. Bereits vier Wochen später wurden erste „splitterartige Ablösungen“ in der Deckschicht reklamiert. Bis zum Ortstermin – der ein Jahr später stattfand – hatten sich die beschriebenen Erscheinungsbilder intensiviert und zudem einzelne Dielen verformt.

Bei näherer Untersuchung der beschriebenen „Ablösungen“ wurden diese als sogenannte Windrisse erkannt. Ohne Probleme ließen sich an verschiedenen Stellen „Holzschichten“ aus der Eichendecklage „abschälen“ (Bilder 2 und 3).

Bild 2
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Bild 3
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Neben diesen „Schichtablösungen“ wurden auch etliche Risse in der Eichendecklage festgestellt (Bild 4).


 
Bild 4
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Weitergehend zeigten sich innerhalb der Fläche wiederkehrend konkave Verformungen an Parkettelementen, so genannte Schüsselungen. Im Bereich eines konkav aufgeschüsselten Kopfendes einer Parkettdiele wurde diese eingeschnitten und vom Untergrund abgelöst (Bilder 5 und 6).


 
Bild 5
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Bild 6
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Zweifelsfrei zeigte sich im Querschnitt des Parkettelementes eine Trennung zwischen den Furnierschichten des Sperrholzes (Bild 7).


 
Bild 7
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In einem weiteren Prüfbereich konnte das Parkett regelrecht in Schichten abgelöst werden. Im Querschnitt zeigte es nach Abheben vom Untergrund einen Kohäsionsbruch innerhalb der Sperrholzschicht beziehungsweise einen Adhäsionsbruch zwischen den einzelnen Furnierschichten des Sperrholzes (Bilder 8 und 9).


 
Bild 8
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Bild 9
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Dies deutete einerseits darauf hin, dass die Verklebung mit dem Untergrund funktionsfähig war, aber andererseits die Schichtverleimungen des Sperrholzes und die zwischen Träger und Deckschicht brüchig und spröde vorlagen. Es ist davon auszugehen, dass die Verleimung bereits werkseitig nicht einwandfrei ausgeführt wurde. Im Zuge von Feuchtewechsel – insbesondere im Übergang Sommer-Winter-Sommer – kommt es zwangsläufig zu Spannungen innerhalb der Verbundkonstruktion, dem die Klebefuge nicht Stand halten konnte.

Dieser Sachverhalt wurde zudem dadurch gestützt, dass sich in beheizten Fußbodenflächen die Verformungen deutlich intensiver zeigten als in unbeheizten.

Neben der wiederholten Feststellung gleicher Erscheinungsbilder wurden auch die raumklimatischen Verhältnisse überprüft. Diese zeigten sich mit ≤ 60 Prozent relativer Luftfeuchte, ≤ 20 Grad Raumlufttemperatur und ≤ 22 Grad Fußbodenoberflächentemperatur im „grünen Bereich“. Auch die Holzfeuchte der vier Millimeter dicken Eichedeckschicht lag mit cirka elf Prozent innerhalb der Toleranz.

Windrisse waren vom Verleger nicht erkennbar

Nach den vorliegenden Feststellungen wurden die Landhausdielen ordnungsgemäß und fachgerecht verlegt. Die an verschiedenen Stellen auftretenden Windrisse waren zwar schon vor und während der Verlegung vorhanden, sind aber erst im Laufe der Nutzung störend in Erscheinung getreten.

Windrisse innerhalb einzelner, massiver Holzwerkstoffstücke können einerseits durch Windeinwirkung, der der Baum ausgesetzt war, infolge eines Vorschadens des Holzes oder andererseits durch wuchsbedingte Spannungen der aufeinander liegenden Jahresringe, einhergehend mit ungleichen Zonen der Jahresringbreiten entstehen.

Liegen diese zunächst nicht offen sichtbaren Windrisse in Deckschichten mit stehenden Jahresringen, können einzelne Risse die parallel zur radialen Richtung der Jahresringe verlaufen sichtbar werden. Besteht die Deckschicht aus liegenden Jahresringen (Tangentialrichtung), kann sich flächig begrenzt die Holzschicht ablösen, wie es auch in diesem Fall festgestellt wurde. Begünstigt wird das Ablösen der Holzschichten durch Feuchtewechsel im Holz, Reinigung oder mechanische Beanspruchung.

Die Ursache der Schichtentrennung innerhalb des Sperrholzträgers und im Verbund Träger/Decklage wird auf eine fehlerhafte Verleimung zurückgeführt: Beim naturgemäßen Quellen und Schwinden der Mehrschicht-Parkettelemente kann die Verbundkonstruktion aufgrund der zuvor beschriebenen Fehler die Zug- und Scherkräfte nicht aufnehmen, so dass sich die Furnierschichten voneinander lösen. Im ersten Schritt führt dies zu sichtbaren Verformungen der Parkettdielen. Im weiteren Verlauf, insbesondere nach mehreren Jahreszeit-Wechseln, ist damit zu rechnen, dass die gesamte Parkettfläche unbrauchbar wird.

Schäden dieser Art kann der Auftragnehmer für Parkettarbeiten, insbesondere bei einem Fertigprodukt wie dies bei Mehrschicht-Parkettelementen der Fall ist, vor oder während der Verarbeitung des Materials nicht erkennen.

Eine Reparatur – beispielsweise durch Abschleifen der Decklage und/oder Verkitten der Windrisse – scheidet vor allem deshalb aus, da nicht gewährleistet werden kann, dass die Konstruktion dauerhaft nutzbar ist.

Aktuelle Normen, Kommentare und Merkblätter zur Parkettverlegung
  • VOB – Teil C, DIN 18 356 „Parkettarbeiten“, Ausgabe Oktober 2006
  • DIN EN 13 489 „Holzfußböden; Mehrschicht-Parkettelemente“, Ausgabe Mai 2003
  • „Kommentar zur DIN 18 356, DIN 18 367 und DIN 18 299; Parkett- und Holzpflasterarbeiten“, Ausgabe Juni 1996 und Dezember 1992, Baumann/Fendt/Barth
  • Der „Kommentar zur DIN 18 356“ steht in einer überarbeiteten Version von Barth/Schmidt/Strehle ab Frühjahr 2010 im SN-Verlag, Hamburg, zur Verfügung
Fazit

Obwohl der Parkettleger die mindere Qualität des Parketts nicht hätte erkennen können, bleibt er dennoch auf seinem Schaden sitzen. Denn dieses Parkett kaufte er nicht wie sonst üblich bei seinem Marken-Hauslieferanten ein, sondern als Aktionsware bei einem Zwischenhändler, der sich wiederum aus unterschiedlichsten „Quellen“ bediente. Wie der Zufall es will, existiert dieser Händler heute nicht mehr – ein Regress kommt damit nicht zu Stande.

Das vermeintliche Schnäppchen entpuppte sich somit als „windrissiges“ Geschäft. Hätte er mit seinem angestammten Lieferanten gearbeitet, würde ihm dieser (hoffentlich) zur Seite stehen.