Bahnen mit Rapport mustergleich verlegen

Das Verlegen gemusterter Teppichbodenbahnen stellt insbesondere an die Nahtbearbeitung erhöhte Anforderungen, um eine optisch einwandfreie Leistung abzuliefern. Egal ob bei kleingemusterten Dessins oder Qualitäten mit großen Musterrapporten, der Verleger muss umsichtig die Ware prüfen und gegebenenfalls einen erhöhten Arbeitsaufwand kalkulieren. Dabei kommt es auf die richtige Anwendungstechnik sowie das Einhalten der Vorgaben aus der Verlegeanleitung des Bodenbelagherstellers an, wie der folgende teilfiktive Fall zeigt.

Musterversätze im Nahtbereich

In einem Ladenlokal wurde ein großgemusterter Teppichboden verlegt, der nach Fertigstellung optisch störende Musterversätze im Nahtbereich zeigte. Zum Einsatz kam ein Tufting-Teppichboden mit textilem Zweitrücken. Die 400 cm breiten Bahnen wurden sowohl in Räumen als auch in Fluren vollflächig auf einem mineralischen Untergrund verklebt.

Der quadratische Musterrapport des Teppichbodens wird vom Hersteller mit 195,1 x 195,1 cm angegeben. Die Überprüfung des Breitenrapports mittig der verlegten Bahnen bestätigt diese Angaben, auch wenn in Einzelfällen geringe Toleranzen von wenigen Millimetern festgestellt wurden.

Bei allgemeiner Betrachtung der Teppichbodenfläche wurde wiederholt festgestellt, dass entlang der Nähte aneinandergrenzender Teppichbodenbahnen ein Musterversatz vorliegt. Dabei zeigte sich wiederkehrend ein deutlicher Versatz der Musterteile zwischen fünf und maximal 17 mm.

Detaillierte Einzelbetrachtungen verdeutlichten unterschiedliche Ursachen zur Musterverschiebung: Beispielsweise Musterüberstände, die durch Einkürzen der Bahnenbreite um rund einen Zentimeter neutralisiert werden konnten.

So resultierte an einer Stelle ein erkennbarer Musterversatz durch eine zu große Bahnenbreite, die mit 392 cm festgestellt wurde. Bedenkt man, dass die Sollbreite – bei zwei vollen Musterrapporten von je 195,1 cm – rechnerisch 390,2 cm betragen müsste, besteht ein Übermaß in der Breite von 1,8 cm. Hätte man also beim Verlegen die Bahnenbreite um 1,8 cm eingekürzt, wäre das Muster passend aufgerückt.

Eine weitere Überprüfung zeigte, dass Bahnenränder nicht parallel zueinander, sondern schräg geschnitten wurden. Der Musterversatz wurde hier mit 1,5 bis 1,7 cm festgestellt. Die betreffende Teppichbodenbahn zeigte über zwei Längsrapporte einerseits eine Breite von 391,3 und andererseits von 391,9 cm. Infolgedessen wurde der Rand der Teppichbodenbahn 1,6 cm schräg geschnitten und entsprechend der Breite von 2 Rapporten (2 Rapporte = 390,2 cm), die Bahn zwischen elf und 27 mm zu breit geschnitten.

Dass die Bahnenränder, entsprechend dem Breitenrapport, wiederholt nicht ausreichend breit abgeschnitten wurden, wird auch anhand des noch vorhandenen Musterüberstands entlang der Schnittkante verschiedener anderer Teppichbodenbahnen sichtbar.

Musterverlauf nicht beachtet

Zum Vorgehen beim Zuschnitt und der anschließenden Verlegung der Teppichboden-Bahnen befragt, gaben die Verleger an, die Ware von links geschnitten zu haben. Dabei orientierten sie sich an einem im Randbereich vorhandenen bunten Faden im Textilrückengewebe des Teppichbodens. Entlang dieser – wie sie es nannten – Orientierungslinie führten sie den Beschnitt der Bahnenränder durch, ohne auf den Musterverlauf des Flors zu achten.

Im Rahmen der Überprüfung wurde obligatorisch der Musterverlauf in Längsrichtung gemessen und im gesamten Objekt wiederholt mit nur 191,2 cm festgestellt. Das Ist-Maß des Längenrapports weicht also vom werkseitig angegebenen Soll-Maß (195,1 cm) um rund vier Zentimeter ab. Allerdings hat die Abweichung des Längenrapports keine Auswirkung auf den Breitenrapport und ist demzufolge im Hinblick auf die Ursache zu den beanstandeten Musterversätzen entlang der Nähte nicht maßgebend.

Foto 01

Gesamteindruck
Auf den ersten Blick gibt der gemusterte Teppichboden keinen Anlass zur Beanstandung, auch wenn sich die nebeneinanderliegenden Bahnen optisch leicht unterscheiden.

Foto 02Störende Details
Auf den zweiten Blick zeigt sich, dass der Ansatz der großen kreisförmigen Muster im Nahtübergang nicht immer passend ist. Teilweise verschiebt er sich um über 1,5 cm.

Foto 03Musterversatz
Je nach Farbe des Musters fallen die Musterversätze mehr oder weniger deutlich ins Auge, sind aber in jedem Fall als störend zu bezeichnen und im Sinne einer einwandfreie Verlegung unzulässig.

Foto 04

Foto 05Breitenrapport Missachtet
Letztlich zeigte die Überprüfung der Bahnenbreite, dass die festgestellten Musterversätze darin begründet sind, dass die Bahnen nicht musterpassend zugeschnitten wurden – also der Breitenrapport des Musters unberücksichtigt blieb.

 

Was sagt die Norm?

Im Standardwerk „Kommentar und Erläuterungen VOB DIN 18365 – Bodenbelagarbeiten“ (Kaulen/Strehle/Kille) heißt es unter Punkt 3.4.5: „Bahnen mit Rapport sind mustergleich zu verlegen.“ Und weiter: „Elastische und textile Bodenbeläge mit sich wiederholendem Muster müssen so verlegt werden, dass die Muster aneinander passen.“ Sowie: „Die zu verlegenden elastischen und textilen Bodenbelagmaterialien müssen mithin farb- und rapportgleich sein, um eine einwandfreie Arbeitsleistung durchführen zu können. Daher ist bei gemusterten Bodenbelägen vor und während der Verarbeitung eine optische Prüfung der Längs- und Querrichtung durchzuführen; denn nach Fertigstellung der Verlegung wird es schwierig sein, Regressansprüche geltend zu machen, wenn störend auffallende Abweichungen im Muster vorhanden sind.“ Unmissverständlich heißt es: „Große Rapporte mit größeren Elementen erfordern bei der Verlegung unbedingte Berücksichtigung der Diagonalrichtung und der Passgenauigkeit an der Naht.“

Fazit

Auch wenn der Längenrapport des Teppichbodens nicht exakt den Angaben des Herstellers entspricht, ist er dennoch in der Toleranz. Die Ursache der festgestellten Musterversätze in Querrichtung ist ausschließlich darin begründet, dass die Bahnen nicht musterpassend zugeschnitten wurden. Vielmehr orientierte man sich beim Zuschnitt an den bunten Fäden innerhalb des textilen Zweitrückens, die aber keine Schnittmarkierungen darstellen. Die Möglichkeiten der musterpassenden Verlegung hätten vor Beginn der Arbeiten durch Überprüfung der Musterrapporte und dem Nebeneinanderlegen der Bahnen festgestellt werden müssen. Zudem werden in der produktspezifischen Verlegeanleitung des Herstellers exakte Vorgaben zum Nahtschnitt gemacht. Hier heißt es: „Nähte sind stets als saubere Kanten zu schneiden und eventuelle Musterwiederholungen sind anzupassen. Bei gemusterten Teppichböden ist im Muster sauber zu schneiden, sodass alle Bahnen in der Mustergröße passen.