Designbeläge schwimmend verlegen

Unterschiede im Vergleich zu Elementböden mit Holzwerkstoffträger

Vor 20 Jahren legten in Deutschland bekannte Firmen den Grundstein für den Erfolg der Fliesen und Planken in Holz- oder Steinnachbildung, auch wenn die Produktgattung „Designbelag“ schon deutlich älter ist. Anfangs waren es die Shops der Mode-Filialisten und große Kaufhäuser, die die Vorzüge der Designbeläge erkannten: Natürliche Optik, hohe Strapazierfähigkeit und geringere Unterhaltskosten als beispielsweise bei Echtholz-Böden sprachen für ihren Einsatz.

Nur von Spezialisten verlegt

Verlegt wurden diese Böden überwiegend von Spezialisten, die in enger Kooperation mit den Herstellern die Objekte planten und umsetzten. Auch die Beratung von Externen, wie den Sachverständigen des IFR Köln, wurde oft in Anspruch genommen. Aus den gesammelten Erfahrungen, die nicht immer positiv waren, entwickelte man gemeinsam – Belags- und Verlegewerkstoffhersteller sowie Verleger und Sachverständige – immer bessere Produkte und eine sichere Anwendungstechnik.

Bis auf wenige Ausnahmen wurden Designbeläge immer vollflächig verklebt und zuvor der Untergrundvorbereitung viel Aufmerksamkeit gewidmet: Die nur wenige Millimeter dünne Konstruktionsart verzeiht keine Unebenheiten. Unregelmäßigkeiten wie beispielsweise „Kellenschläge“ zeichnen sich in der Oberfläche der Beläge ab und werden zumeist durch spezielle Objektsituationen, wie bodentiefe Fenster oder künstliche Ausleuchtung betont. In den überwiegend repräsentativen Einsatzbereichen der Designbeläge ist zudem die Toleranzschwelle der Auftraggeber und Nutzer recht gering, so dass Unregelmäßigkeiten in der Regel sofort bemängelt werden.

Auf dem Weg zum Massenprodukt

Heute sind Designbeläge auf dem Weg ein „Massenprodukt“ zu werden. Sie werden in nahezu allen Einsatzbereichen verlegt und sind aus dem Angebot des bodenlegenden Handwerks nicht mehr wegzudenken. Parallel dazu werden auch die Konstruktionsarten der Designbeläge stetig verändert und weiterentwickelt. Ein Mix aus tatsächlichen Forderungen des Marktes – Stichwort „Wiederaufnahmefähigkeit“ – und Marketingwünschen – Stichwort „Alleinstellungsmerkmal“ – führt dazu, dass neben Designbelägen, die fest zu verkleben sind, solche, die lose verlegt werden können, auf den Markt kommen.

Anfangs setzte man auf bewährte Elementboden-Technik: Ein Holzwerkstoffträger mit Klick-Verbindung erhält statt einer Laminat- oder Korkoberfläche eine Designbelagsdeckschicht. Die schwimmende Verlegung erfolgte ebenfalls analog zu den bereits bekannten Produkten.

Voll-Kunststoff-Aufbau

Im zweiten Schritt verzichtete man auf den Holzwerkstoffträger und fertigte Designbeläge mit Klickverbindungen aus einem (heterogenen) Voll-Kunststoff-Aufbau. Die aktuellen Weiterentwicklungen werden im Markt als „Loose Lay“-Produkte gehandelt und verzichten überwiegend sogar auf die Klickverbindung. Einige Elemente werden fixiert, andere sind selbstklebend oder sollen durch ihr Eigengewicht und spezielle Rückenkonstruktionen selbsthaftend sein.

Neben dem tatsächlichen Vorteil der leichteren Wiederaufnahmefähigkeit solcher Beläge, werden aber häufig auch weithergeholte Argumente ins Feld geführt. So heißt es vielfach, dass „loselegbare“ Produkte bei schwimmender Verlegung auch auf alten Bodenbelägen ausgelegt werden können oder die dafür vorgesehenen Unterlagen „geringe Unebenheiten“ des Untergrundes, beispielsweise die Fugen von keramischen Fliesen „überbrücken“.

Auch wenn der versierte Bodenleger weiß, dass eine „Belag-auf-Belag“-Verlegung nicht normenkonform ist, weiß er auch, dass ein Laminatboden sehr wohl dauerhaft einen Altbelag „zudecken“ kann, ohne bemängelt zu werden. Dieses Wissen, einhergehend mit den werblichen Produktaussagen zu den loselegbaren Designbelägen verleitet dazu, leichtfertig die Grundregeln einer gewissenhaften Untergrundprüfung zu übergehen und in „gewohnter Weise“ zu arbeiten.

Unebenheiten zeichnen sich ab

Dass dies nicht gut gehen muss, zeigt der teilfiktive Fall einer ebensolchen Bodenbelagssanierung. In einer Wohnung wurden Vollkunststoff-Designbeläge mit Klickverbindung verlegt. Dazu wurde ein alter Teppichboden entfernt und auf die freigelegten alten PVC-Fliesen die neuen Planken auf Dämmunterlage verlegt. Mit zunehmender Nutzung der Fläche zeichneten sich Unebenheiten des Untergrundes in der Oberfläche des Designbelages ab, die schließlich zur Wiederaufnahme des Belages und einer Neuverlegung führten (Bilder 1 bis 3).

14_06_01
Bild 1
14_06_02
Bild 2

14_06_03
Bild 3

Bei der Wiederaufnahme zeigte sich, dass die alten PVC-Fliesen zum Teil lose und an den Kanten aufgewölbt vorlagen (Bilder 4 und 5). Die darunter befindliche Spanplattenlage zeigte offene Fugen und Fehlstellen durch versetzte Trennwände (Bild 6).

14_06_04
Bild 4
14_06_05
Bild 5

14_06_06
Bild 6

Erst durch das Entfernen der alten PVC-Fliesen, dem Festlegen und Ausbessern der Spanplatten sowie dem fachgerechten Spachteln der Fläche wurde eine einwandfreie Belagsverlegung mit einem Designbelag gleicher Konstruktionsart gewährleistet (Bilder 7 und 8).

14_06_07
Bild 7
14_06_08
Bild 8

Tipps zur schwimmenden Designbelags-Verlegung

Bei der schwimmenden Verlegung von Designbelägen aus Vollkunststoff sind u. a. folgende Punkte zu beachten:

  • Untergrundanforderungen nach DIN 18365 herstellen
  • „Belag-auf-Belag“-Verlegungen immer mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbaren
  • Textile Bodenbeläge sind grundsätzlich ungeeignete Untergründe.
  • Für den Bodenbelag zugelassene Unterlagen verwenden.
  • Temperieren des Bodenbelags vor der Verlegung
  • Verlegerichtung mit Auftraggeber absprechen.
  • Auf Flächen mit starker Sonneneinstrahlung kann es zu Dimensionsveränderungen des Belages kommen. Kunden darüber aufklären und auf ausreichende Verschattung hinweisen.
  • Auf Versatz der Kopffugen achten (mind. 30 cm oder nach Herstellervorgaben).
  • Bewegungsfuge zu allen Bauwerksteilen herstellen (Fugenbreite mind. Materialstärke oder nach Herstellervorgaben).
  • Statische Lasten (z. B. Schrankwände) ggf. von der Restfläche entkoppeln.

 

Fazit

Grundsätzlich muss auf die gewissenhafte Vorbereitung des Untergrundes vor der Verlegung viel Wert gelegt werden: Bietet diese doch die Basis für alle weiteren Aufbauten. Sogenannte „Belag auf Belag“-Verlegungen sind nach DIN 18 365 nicht normengerecht, gehören aber mittlerweile zur gängigen Praxis. Eine vollflächige Klebung auf alten Bodenbelägen ist dennoch abzulehnen, da für den festen Verbund des Altbelages zum Untergrund keine Haftung übernommen werden kann. Erfolgt die „Belag-auf-Belag“-Verlegung „schwimmend“, sind bei Designbelägen aus Vollkunststoff andere Maßstäbe anzusetzen als beispielsweise bei Laminatböden. So können sich Fugen der Altbeläge im „halbstarren“ Belag abzeichnen, während sie bei Bodenbelägen auf Holzwerkstoffträger nicht sichtbar wären (siehe auch Tipps oben).

Der rasanten Entwicklung in diesem Bodenbelagssegment kann die Anwendungstechnik bisweilen kaum folgen. Wir haben daher angeregt, sich in einem offenen Dialog zwischen Industrie und Handwerk über den aktuellen Wissensstand auszutauschen. Eine erste Veranstaltung zu diesem Thema wird am 16. September 2014 stattfinden.