DIN 18 365 neu kommentiert

Neuauflage des Standardkommentars „Bodenbelagarbeiten“

Nichts geht ohne den Kommentar – wenn bei Bodenbelagarbeiten über Details und Vorgaben der Ausführung gesprochen wird. Umgangssprachlich ist zwar überwiegend von der „18 365“ die Rede, gemeint sind jedoch – je nach Sprachgebrauch die „Erläuterungen“ oder der „Kommentar“ zur selbigen DIN. Denn diese ist als sachliches Normenwerk selten praxistauglich und bei der Umsetzung bestimmter Anforderungen wenig hilfreich. Und so greift der Praktiker – hoffentlich schon vor Beginn der Arbeiten – zum „Kommentar“ und das nun schon seit 1965.

Die nunmehr 7. Auflage haben die Autoren Hans Harald Kaulen, Richard A. Kille und Norbert Strehle auf den aktuellen Stand gebracht, etliche neue Erkenntnisse wurden aufgenommen. Erstmals liegt die Kommentierung nun in zwei Bänden vor: Band 1 „Kommentar und Erläuterungen VOB DIN 18 299 – Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art – speziell für Bodenbelagarbeiten VOB DIN 18 365 und Gefahrstoffverordnung“, erschienen bereits 2008, Band 2 „Kommentar und Erläuterungen VOB DIN 18 365 – Bodenbelagarbeiten“, erscheint im Oktober 2010.

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Die 7. Auflage des Kommentars zur DIN 18 365 setzt eine lange Tradition fort: Die erste Ausgabe erschien bereits 1965
Die 7. Auflage des Kommentars zur DIN 18 365 setzt eine lange Tradition fort: Die erste Ausgabe erschien bereits 1965


Der RZ-Boden-Profi Jens Lehmann sprach mit den drei Autoren über ihre Arbeit am neuen Kommentar:


 
Richard A. Kille, Leiter des IFR-Köln und ZVR-Obmann-Bodenbelag gehört mit zum Autorenteam
Richard A. Kille, Leiter des IFR-Köln und ZVR-Obmann-Bodenbelag gehört mit zum Autorenteam

Harald Kaulen leitete die aktuelle Kommentierung als Obmann der Fachberater für den Hauptausschuss Hochbau
Harald Kaulen leitete die aktuelle Kommentierung als Obmann der Fachberater für den Hauptausschuss Hochbau
Norbert Strehle, Leiter des Instituts für Fußbodentechnik und Vorstandsmitglied im ZVPF, ist der Dritte im Bunde
Norbert Strehle, Leiter des Instituts für Fußbodentechnik und Vorstandsmitglied im ZVPF, ist der Dritte im Bunde


RZ-Boden-Profi: Herr Strehle, wer schreibt eigentlich einen Kommentar?

Norbert Strehle: Seit 1926 gibt es die VOB, die sich heute „Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen“ nennt. Erarbeitet und regelmäßig überarbeitet wird die VOB in ihren Teilen A, B und C durch den Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen. Die VOB, Teil C, wird vom Hauptausschuss Hochbau überarbeitet. Für die Überarbeitung der „Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen“ (ATV) beruft der Hauptausschuss Hochbau so genannte Fachberaterausschüsse, die im Auftrag des Hauptausschusses Hochbau die ATVen überarbeiten und das Ergebnis zur Beschlussfassung dem Hauptausschuss Hochbau vorlegen.

Traditionell ist der Fachberaterausschuss DIN 18 365 „Bodenbelagarbeiten“ mit Fachleuten der Bodenbelagarbeiten ausführenden Fachverbände besetzt. Dabei war und ist es eine langjährige Tradition, dass die Fachberater-Ausschussmitglieder vom Zentralverband Parkett und Fußbodentechnik, vom Zentralverband Raum und Ausstattung und vom Bundesverband Estrich und Belag nominiert werden. Der Fachberaterausschuss benennt einen Obmann, der dann vom Hauptausschuss Hochbau berufen wird. Viele Jahre war Erich Rosenbaum, nach ihm Ortwin Baumann und bis heute Harald Kaulen Obmann des Fachberaterausschusses DIN 18 365 „Bodenbelagarbeiten“.

Jeweils nach der Überarbeitung der DIN 18 365 „Bodenbelagarbeiten“ wurden dann meist vom Obmann und ein oder zwei weiteren Mitgliedern des Fachberaterausschusses die Kommentare zur DIN 18 365 „Bodenbelagarbeiten“ verfasst und veröffentlicht. Seit Rosenbaums Zeiten bestanden die Autorenteams jeweils aus einem Vertreter der zuvor genannten Fachverbände.

Sehr gerne habe ich es auf die Anfrage von Harald Kaulen übernommen, mit diesem als Obmann und weiterhin zusammen mit Richard Kille den neuen Kommentar zu erarbeiten. So setzt sich die lange Tradition der fachverbandsspezifischen Besetzung des Kommentar-Autorenteams fort.

RZ-Boden-Profi: Herr Kaulen, Sie gehören bereits seit 1988 zu den Kommentatoren, haben aber nun Ihren Ausstieg angekündigt. Wer wird Ihre Position übernehmen?

Harald Kaulen: Oliver Erning, der Leiter des Instituts für Baustoffprüfung und Fußbodenforschung (IBF) in Troisdorf, hat sich bereit erklärt, an meiner Stelle an zukünftigen Ausgaben dieses Werkes mitzuarbeiten. Auch zu dieser Ausgabe hat er bereits beigetragen. Darüber bin ich sehr froh, denn so erfüllt sich mein Wunsch, dass dieser Kommentar von Autoren aus boden-, parkett- und estrichlegenden Gewerken erarbeitet wird. Unabhängig von Verbandsinteressen – so wie dies bei diesem Kommentar immer war.

RZ-Boden-Profi: Herr Kille, was leistet der neue Kommentar?

Richard A. Kille: Für den Bodenleger ist es wichtig zu wissen, dass die ATV DIN 18 365 „Bodenbelagarbeiten“ in Sachen Technik den Zweck erfüllt, die theoretische Grundlage darzustellen, wie Bodenbelagsarbeiten nach den Regeln der Technik auszuführen sind. Der neue Kommentar erläutert unterstützend diese Regeln, damit die Leistung einwandfrei erbracht wird. So werden beispielsweise Art und Umfang einer Leistung häufig von der Auftraggeberseite anders interpretiert als von der Auftragnehmerseite, da durchaus der Normtext hier einen entsprechenden Interpretationsfreiraum bietet.

Der neue Kommentar kann also dazu dienen, die Regelungen der beschriebenen Leistungen mit Sicht auf die anerkannten Regeln des Fachs transparenter zu machen, um so Diskussions- und Interpretationsfreiraum zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zu regeln.

RZ-Boden-Profi: Gibt es ein konkretes Beispiel?

Richard A. Kille: Die Baustellenpraxis zeigt, dass insbesondere der Bodenleger, „als einer der letzten im Bau“, für Unzulänglichkeiten anderer Gewerke in die Verantwortung genommen wird, sei es auch nur aus dem Blickwinkel der Prüfungs- oder Hinweispflicht.

Die Diskussionen, ob beispielsweise der Bodenleger in seinem Pflichtenheft auch die Prüfung der Estrichdicke aufzunehmen hat oder die der Winkeltoleranzen, wird immer wieder geführt. Dass beides nicht zur Prüfpflicht des Auftragnehmers für Bodenbelagsarbeiten gehört, unterstreicht auch der neue Kommentar zur DIN 18 365.

RZ-Boden-Profi: Wie sieht es mit der CM-Messung von Estrichen aus?

Richard A. Kille: Die Feuchtemessung von mineralischen Untergründen nach der gewerbeüblichen Calciumcarbid-Methode wird ganz klar durch den Kommentar bestätigt. Auch die Frage, ob das Stemmgut über den ganzen Estrichquerschnitt zu entnehmen ist oder aus dem unteren Bereich der Estrichdicke, wurde zwischen den Gewerken Parkettleger und Bodenleger einvernehmlich geregelt.

RZ-Boden-Profi: Diskussionen gibt es immer wieder zum Raumklima, was sagt hier der Kommentar?

Richard A. Kille: Das in den vergangenen Jahren neu definierte „ungeeignete Raumklima“ hat mit Sicht auf die Ausgleichsfeuchte der Estrichuntergründe dazu geführt, dass für Bodenbelagarbeiten neben der Mindestanforderung von + 18 °C Lufttemperatur die Forderung an die relative Luftfeuchte von 75 auf 65 %reduziert worden ist. Dass im Laufe des Jahres je nach Region die relative Luftfeuchte mehr als sechs Monate im Jahr über 65 Prozent beträgt, heißt aber nicht zwangsläufig, dass bei einer gemessenen relativen Luftfeuchte von 68 %Behinderung angezeigt und Bedenken geltend gemacht werden müssen. Denn handelsübliche, elektronische Hygrometer arbeiten im Regelfall nur mit einer Genauigkeit von +/- 5 % – was die Hersteller nicht so gern in den Vordergrund stellen. Deshalb ist der Hinweis im Kommentar „möglichst nicht mehr als 65 %jedoch 75 % nicht überschreitend“ besonders wichtig und praxisnah.

RZ-Boden-Profi: Die Kommentare zur DIN 18 365 und DIN 18 299 werden in zwei Bänden angeboten. Sind für die Praxis beide wichtig?

Harald Kaulen: Unbedingt. Der erste Band kommentiert die DIN 18 299 „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“ aus Bodenlegersicht und enthält eine ebenfalls speziell für Bodenbelagarbeiten erarbeitete Gefahrstoffverordnung. Mit dem nun veröffentlichten zweiten Band – der Kommentierung der DIN 18 365 „Bodenbelagarbeiten“ – hat der Praktiker zwei Kompendien in der Hand, die bei Ausschreibung, Abwicklung und Nachbearbeitung von Bodenbelagarbeiten unverzichtbar sind.

Die Preisgestaltung der beiden Kommentare ist so gehalten, dass sich wirklich jeder, der mit Bodenbelagarbeiten zu tun hat, diese beiden Bände leisten kann.

RZ-Boden-Profi: Ist ein „aktueller“ Kommentar nicht morgen schon wieder veraltet?

Richard A. Kille: Nein. Die Grundlagen des Kommentars zur DIN 18 365 haben auch noch Gültigkeit, wenn sich der „Stand der Technik“ weiterentwickelt – und das tut er ja permanent. Wir werden diese Entwicklung im Auge behalten, in die fortlaufende Überarbeitung einfließen lassen und so den Kommentar auf dem Laufenden halten.

RZ-Boden-Profi: Meine Herren, vielen Dank für das Gespräch.

Die Kommentare zur DIN 18 365 und DIN 18 299

Kommentar und Erläuterungen
zur DIN 18 299 – Allgemeine Regelungen
für Bauarbeiten jeder Art
(Band 1),
2. Auflage 2008
kartoniert, 16 x 23 cm,
116 Seiten,
ISBN 978-3-7783-0661-1, 19,80 Euro

Kommentar und Erläuterungen VOB DIN 18 365 – Bodenbelagarbeiten
(Band 2),
7. Auflage 2010
kartoniert, 16 x 23 cm,
198 Seiten
ISBN 978-3-7783-0707-6, 29,80 Euro
Band 1 und 2 im Set
44,90 Euro
ISBN 978-3-7783-0764-9

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