Feuchtigkeitsmessungen auf mineralischen Untergründen (Teil 1)

Die Sachverständigenpraxis bringt es an den Tag:

Feuchtigkeit in der Fußbodentechnik ist nicht selten der Grund für Reklamationen – insbesondere dann, wenn Hilfsstoffe, d. h. Vorstriche, Spachtelmassen und Klebstoffe in ihrer Funktion beeinträchtigt wurden, und zu Blasen- und Beulenbildungen innerhalb des Bodenbelages führten. Häufig kann man dabei feststellen, daß bei vorhergegangenen Untergrundprüfungen die Feuchtigkeitsmessungen nicht vorgenommen wurden und wenn ja, dann mit nicht aussagefähigen Meßgeräten.

Die VOB Teil C DIN 18365 ‚Bodenbelagarbeiten‘ und insbesondere die Erläuterungen (Verfasser: Rosenbaum †/ Kaulen/Hahn) sowie Merkblätter und Richtlinien, beschreiben deutlich und unmißverständlich, daß der Auftragnehmer für Bodenbelagarbeiten im Zuge seiner Prüfungs- und Sorgfalts- und Hinweispflicht, Untergründe hinsichtlich Feuchtigkeit überprüfen muß.

Ganz selbstverständlich ist dies bei neuen Untergründen wie zum Beispiel Anhydrit oder Zementestrich. Wenn man davon ausgeht, daß der Raumausstatter zum großen Teil in Wohnbauten arbeitet, handelt es sich demzufolge oft um sogenannte ’schwimmende Estriche‘, also um Lastenverteilungsschichten, die auf einem Dämmaterial lagern. Untergründe dieser oder ähnlicher Art, sind bei Neubauten genauso vorzufinden wie bei Altbauten, in denen der Raumausstatter im Rahmen von Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen ebenfalls tätig ist. Bei Sanierungsmaßnahmen wird fälschlicherweise davon ausgegangen, daß der jeweilige mineralische Untergrund ohnehin schon 10 oder 20 Jahre alt ist und wohl trocken sein muß; eventuell lag ein alter, elastischer Bodenbelag auf der zu sanierenden Estrichkonstruktion.

Wer nun der Meinung ist, daß bei einem solchen Bodenbelag (der sogar einen höheren Dampfdiffusionswiderstandsfaktor aufweist als ein textiler Bodenbelag) keine Feuchtigkeitsmessungen durchzuführen seien, der hat sich getäuscht. Ein verlegter, geklebter, elastischer Bodenbelag, der keine Blasen- und Beulenildungen aufweist, ist kein Garant dafür, daß der Untergrund trocken ist.

Pflichten des Raumausstatters

Die bereits erwähnten Erläuterungen zur VOB, Teil C, DIN 18365 ‚Bodenbelagarbeiten‘, sagen deutlich aus, daß der Auftragnehmer für Bodenbelagarbeiten bei schwimmenden Estrichen den Untergrund bezüglich Feuchtigkeit bis zur Abdeckung der Dämmschicht hinsichtlich Feuchtigkeit zu prüfen hat. Weitergehend wird darauf hingewiesen, daß nur Geräte, deren Ergebnisse nachvollziehbare Feuchtigkeitswerte darstellen, eingesetzt werden sollen.

Der Raumausstatter muß den Konstruktionsaufbau des jeweiligen Untergrundes kennen. Handelt es sich um einen ’schwimmenden Estrich‘, einen Verbundestrich oder einen Estrich auf Trennschicht?

Nicht selten wird vom Auftraggeber verlangt, Bodenbeläge direkt auf Betonuntergründe zu legen.

Bei sogenannten Verbundestrichen oder Estrichen auf Trennschicht erstreckt sich die Feuchtigkeitsprüfung nur auf die untere Estrichschicht und nicht auf den Betonuntergrund.

Hier soll der Raumausstatter grundsätzlich darauf hinweisen, daß die Verlegung von Bodenbelägen, insbesondere elastischen Bodenbelagsmaterialien, auf Verbundestrichkonstruktionen oder Estrichen auf Trennschicht kritisch sind. Es kann nicht ausgeschlossen werden, daß Feuchtigkeit aus dem Betonuntergrund ungehindert auf den Estrich einwirkt und demzufolge die Bodenbelagebene negativ beeinträchtigt. Bei Untergründen dieser oder ähnlicher Art ist es empfehlenswert, Hilfsstoffe einzusetzen, die eine ‚feuchtigkeitsbremsende‘ Wirkung haben.
Auf jeden Fall besteht gegenüber dem Auftraggeber die Hinweispflicht!

Die Abbildung zeigt die Geräteanordnung aus dem Koffer des CM- Prüfgerätes.

Die Abbildung zeigt die Geräteanordnung aus dem Koffer des CM- Prüfgerätes.
Gewerbeübliche Feuchtigkeitsmessungen

Die bekannteste Meßmethode, die auch im gewerbeüblichen Sinne die nachvollziehbarsten Feuchtigkeitswerte gibt, ist die CM-Methode. Diese Methode der Restfeuchtigkeitsbestimmung, mittels Calzium-Carbid, ist im Grunde genommen die genaueste Methode, die der Raumausstatter vor Ort praktizieren kann.

Ein komplettes CM-Feuchtigkeitsmeßgerät ist in der Branche für circa 600 bis 700 DM zu haben.

Zum Lieferumfang dieses Gerätes gehört neben diversen Kleinteilen eine Stahlflasche mit einem Deckelverschluß, auf dem ein Druckmanometer installiert ist, eine Handwaage, ein Stahlteller, Hammer, Meißel, Flaschenreiniger sowie 20 Calzium-Carbid-Ampullen und 4 Stahlkugeln. Es ist sinnvoll, den Koffer des Meßgerätes mit einem Fäustel, einem handfesten Meißel und mehreren PE-(Probenentnahme)- Beuteln zu ergänzen. Es empfiehlt sich, Feuchtigkeitsmessungen nach der CM- Methode auf folgende Art und Weise durchzuführen:

Zurst wird die Gerätekombination aufgebaut, das heißt in die gereinigte Stahlflasche werden vier Stahlkugeln hineingelegt und eine Calzium- Carbid-Glasampulle vorsichtig hinzugegeben. Die Stahlflasche wird dabei schräg gehalten. Als nächstes wird der ‚Galgen‘ für die Handwaage installiert und die Handwaage aufgehängt. Danach werden die PE-Beutel sowie der Stahlteller bereitgestellt. Innerhalb der ausgewählten Prüfstelle wird dann mit dem Fäustel und dem ‚handfesten‘ Meißel partiell und zwar kreisförmig, (Durchmesser 5-10 cm), die Estrichoberfläche bis zu einer Tiefe von 2-3 cm ausgestemmt. Grundsätzlich können Estrichkonstruktionen unterschiedliche Schichtdicken aufweisen. Am häufigsten trifft man jedoch auf schichtdicken zwischen 4,5 und 6 cm. Wichtig ist hierbei, daß aus der Estrichkappe, also dem unteren Bereich der jeweiligen Estrichkonstruktion, das Stemmgutmaterial entnommen wird. Die Probenentnahme ist möglichst schnell vorzunehmen. Es ist darauf zu achten, daß die Proben nicht mit bloßer Hand entnommen werden, da nicht ausgeschlossen werden kann, daß der eigene Körperschweiß die Feuchtigkeitswerte der Probe verändert. Man sollte deshalb Plastikhandschuhe, sogenannte ‚Einweghandschuhe‘, verwenden. Nun wird das Probematerial sofort in einen PE- Beutel gegeben, damit möglichst wenig Feuchtigkeit an die Raumluft abgegeben werden kann.

Der PE-Beutel wird mit dem Probematerial auf den Stahlteller gelegt und mit dem Fäustel zermörsert. Das zermörserte Stemmgutmaterial wird nun direkt von dem PE- Beutel auf die Handwaage gegeben. Nachdem eine bestimmte Menge gewogen wurde, wird es in die Stahlflasche gegeben, die dann sofort mit dem Deckel (mit integriertem Druckmanometer) verschlossen wird.

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Das aus dem unteren Bereich der Estrichkonstruktion entnommene Stemmgut, innerhalb des PE-Beutels auf dem Stahlteller.

Die Einwaage des Stemmgutmaterials für den Stahlflascheninhalt (3, 5,10, 20 oder sogar 100 g), steht in Abhängigkeit zum Wassergehalt des Stemmgutmaterials; dies ist nun entscheidend für die Druckanzeige des Manometers. Bei einem Zementestrich werden im Regelfall 20 g, bei einem Anhydritestrich 50 g eingewogen.

Im Anschluß wird durch kräftiges Schütteln der Flasche die Glasampulle, die Calzium-Carbid enthält, durch die Stahlkugeln zerstört. Nun wird die Stahlflasche mit kreisenden Bewegungen ‚geschüttelt‘, damit sich das Calzium-Carbid mit dem Stemmgutmaterial gut vermischen kann. Dieser Vorgang dauert etwa 5 Minuten. Nach weiteren 10-15 Minuten stellt sich ein konstanter Enddruck ein. Dieser Druck wird abgelesen.

Die dem CM-Feuchtigkeitsmeßgerät beigefügte Gebrauchsanweisung enthält eine Umrechnungstabelle (‚Gasdruck-Feuchtigkeit‘), auf der nun der Feuchtigkeitswert – in CM-% – abgelesen werden kann. Das Stemmgutmaterial, das als Probe (Einwaage) in die Stahlflasche gegeben wurde, enthält Wasser. Die Vermischung des wasserhaltigen Stemmgutmaterials mit dem Calzium-Carbid bildet Acetylengas, so daß der entsprechende Gasdruck innerhalb der Stahlflasche auf der bereits genannten Manometeranzeige in bar umgesetzt wird.
Vorsicht ist geboten, wenn die Manometeranzeige in den Grenzbereich der maximalen Anzeigemöglichkeit führt, dann sollte man umgehend die Messung abbrechen und die Stahlflasche vorsichtig öffnen. Mt neuem Stemmgutmaterial sollte dann die Messung, allerdings mit geringerer Einwaage (wenn z. B. 50 g eingewogen wurden, nur 20 g verwenden) wiederholt werden. Ist umgekehrt auf der Meßuhr nur ein sehr geringer Wert abzulesen, dann ist es sinnvoll mit neuem Stemmgutmaterial eine weitere Messung mit größerer Einwaage durchzuführen. (z.B. vorher 50 g – nun mit 100 g Einwaage).

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Das ‚Stemmgut‘ im Zuge der Zermörserung auf dem Stahlteller.