Hinweispflicht bei gefärbtem Parkett

Veredelte Parkettböden verändern durch Renovierung ihr Aussehen.

Parkettböden werden heute nicht mehr nur in Eiche, Buche oder Ahorn nachgefragt, sondern immer öfter auch in „exotischen“ Holzarten oder Optiken, die durch industrielle oder handwerkliche Veredelungen entstehen. So finden sich geräuchert und gebeizte, eingefärbte oder künstlich gealterte Böden in nahezu allen Sortimenten der bekannte Parkettanbieter. Auch solche Böden müssen irgendwann renoviert werden, sei es, weil die Spuren des Alltags deutliche Zeichen hinterlassen haben oder weil ein „unvorhergesehenes Ereignis“ eine vorzeitige Erneuerung der Oberfläche verlangt.

Wie bei „normalem“ – also in der Oberfläche farblich unverändertem – Parkett, muss auch hier im Normalfall die lackierte oder geölte Oberfläche bis aufs Holz runtergeschliffen werden. Während ein farbig oder mechanisch unverändertes Eichenholz nach dem Schleifen und einer erneuten Oberflächenbehandlung wieder „wie vorher“ aussieht, ist bei veredelten Parkettböden mit Problemen zu rechnen.

Die durch Beizen, Räuchern oder farbiges Ölen veränderte Oberfläche wird durch das Schleifen komplett entfernt. Aus einer dunkelbraunen Eiche wird so eine normal braune Eiche – das markante Erscheinungsbild der Erstverlegung ist vorerst verschwunden. Zwar ist eine solche Optik nicht unwiederbringlich verloren, aber in den meisten Fällen nur mit erheblichem Aufwand wiederherzustellen. Das Ergebnis kann zudem „vom Original“ abweichen, was zu Diskussionen führen wird. Mit dieser Situation sah sich auch der Mieter eines Gewerbeobjektes konfrontiert.

Weiße Fugenbildungen im Parkett

In den Räumen einer Firmenzentrale wurde ein Fertigparkett verlegt. Die Schiffsbodendielen hatten eine matt lackierte Nutzschicht aus kerngeräucherter und gebeizter Eiche. Im Zuge der Nutzung zeichneten sich vermehrt Fugenbereiche der Parkettdielen weiß ab. Nach Angaben vor Ort wurde der Boden einwandfrei übergeben und zuvor vom Auftragnehmer für Parkettarbeiten mit einem Pflegemittel des Parkettherstellers eingepflegt. Auch eine Reinigungs- und Pflegeempfehlung wurde nachweislich übergeben.

Die Unterhaltsreinigung der Parkettböden wurde durch einen Gebäudereiniger ausgeführt. Dieser setzte nach eigenen Angaben kein vom Parketthersteller angebotenes Reinigungsmittel ein, sondern einen „Universalreiniger“ eines bekannten Reinigungsmittelherstellers. In der folgenden Nutzungszeit und der wiederholt durchgeführten Wischpflege ergaben sich dann zunehmend negative, optische Veränderungen, so dass Maßnahmen erforderlich wurden, um ein Erscheinungsbild entsprechend des Urzustandes wiederherzustellen. Hierzu erfolgte ein halbes Jahr nach Nutzungsaufnahme eine Begehung der Fläche durch einen Vertreter des Parkettherstellers. Er empfahl eine Grundreinigungsmaßnahme und die weitere Pflege nach Anweisung und mit Produkten aus seinem Haus. Ob und inwieweit diese Empfehlungen umgesetzt wurden, konnte nicht geklärt werden.

Dürftige Reinigung

Bereits der erste Eindruck bestätigte die beschriebenen Erscheinungsbilder und ließ eine insgesamt dürftige Reinigung erkennen (Bilder 1 bis 3). Bei näherer Überprüfung zeigte sich zudem, dass sowohl unter einem abgepassten Teppich als auch unter einem Garderobenständer überhaupt keine Reinigung erfolgt war. Hier lag der unbeschädigte Originalzustand des Parketts vor (Bilder 3 bis 5).

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Bild 1
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Bild 2

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Bild 3
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Bild 4

 

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Bild 5


Im Detail betrachtet zeigten die Mehrschicht-Parkettdielen in allen Räumen gleiche Erscheinungsbilder in Form von weißbruchähnlichen Kopf- und Längsfugen-Abzeichnungen (Bild 6). Zwecks Ursachenforschung wurde in diesen Bereichen ein Prüfstellenklebeband appliziert und senkrecht zur Oberfläche der Mehrschicht-Parkettdielen abgezogen. Es zeigte sich, dass die auf der kerngeräucherten Eichenutzschicht verwendete Beize am Versiegelungslack verbleibt und beim Abziehen des Klebebandes mit abgelöst wird. Dies verdeutlicht anschaulich die Ursache der Gesamtsituation, der sich milchig weiß abzeichnenden Streifen (Bild 7).

 

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Bild 6
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Bild 7

Bei mikroskopischer Betrachtung, der sich abzeichnenden Stoß- und Längsfugen war feststellbar, dass im Bereich der sich milchig weiß abzeichnenden Stöße der Mehrschicht-Parkettdielen sowie der Stöße der Lamellen-Stäbe innerhalb einer Diele Lackablösungen vorliegen, die den „Weißbrucheffekt“ verursachen. Weiterhin wurde auf der Parkettoberfläche keine Pflege-Schutzschicht in Form eines so genannten Refreshers oder Polishs vorgefunden (Bild 8).

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Bild 8

Ungeschützte Fugen

Erscheinungsbilder dieser und ähnlicher Art entstehen, wenn durch Reinigungsmittel entspanntes Wasser in ungeschützte Fugen eindringt. Infolge des hygroskopischen Verhaltens des Holzes wird im Grenzbereich der Fugen der werkseitig aufgebrachte Versiegelungslack hinter-/unterwandert. Diese Feuchteeinwirkung verursacht Quellungen der Eichenutzschicht, so dass der werkseitig aufgebrachte Versiegelungslack „splittrig abgesprengt“ wird. Ursächlich ist eine falsche Reinigung und Pflege der Parkettfläche. Diese wurde – entsprechend der vorgefundenen Erscheinungsbilder – nur gereinigt, aber nicht gepflegt. Deutlich wird dies auch beim Blick auf das unbeschädigte Parkett unterhalb eines abgepassten Teppichs, das eine entsprechende Pflege-Schutzschicht aufwies.

Die festgestellten Mängel und Schäden sind so erheblich, dass nicht sichergestellt ist, ob die Möglichkeit besteht, diese mit Erhalt des Mehrschicht-Parkettdielenbodens zu beseitigen. Auch ist es fraglich, ob die handwerkliche, bauseits auszuführende „Veredelung“ optisch mit der ursprünglich werkseitig ausgeführten industriellen Oberflächenbehandlung vergleichbar ist. Es wird empfohlen, Probeflächen anzulegen.

Hinweise und Merkblätter

Fachliche Informationen zur Oberflächenbehandlung sowie zur Reinigung und Pflege von Parkett bietet die Chemisch-Technische Arbeitsgemeinschaft Parkettversiegelung.

  • Der Technische Ratgeber „Pflegeanweisung für versiegelte Parkett- und Holzfußböden gemäß DIN 18356“ beschreibt alle notwendigen Arbeitsschritte und weist darauf hin: „Zur konsequenten Pflege, für eine lange Lebensdauer und ein gutes Aussehen Ihres versiegelten Parkettfußbodens sollten Sie nur solche Pflegemittel verwenden, die genau auf Ihren versiegelten Parkett- und Holzfußboden abgestimmt sind.“
  • In dem Ratgeber „Warum ist die richtige Reinigung und Pflege von Parkett so wichtig?“ heißt es unter anderem: „Nach der DIN 18356 muß die Schutzwirkung einer Versiegelung für mindestens vier Jahre gewährleistet sein. Dies gilt jedoch nur bei fachgerechter Pflege. Damit der Endverbraucher eine fachgerechte Pflege und Reinigung durchführen kann, ist der Auftragnehmer verpflichtet, seinen Kunden schriftlich zu unterweisen.
  • Infos unter www.c-t-a.de
Fazit

Auch wenn ein denkbares Schadensereignis nie Grundlage eines Beratungsgesprächs sein sollte, muss man sich bereits in dieser Phase Gedanken um Möglichkeiten der Renovierung eines Parkettbodens machen. Wird ein werkseitig oder bauseits farbig oder anders „modifizierter“ Parkettboden angeboten, gehört ein Hinweis zu den Grenzen der Renovierbarkeit zum Beratungsgespräch oder besser noch im Angebot dazu. Mit dem Argument der Individualität der gewählten Oberflächenausführung und dem Hinweis, bei der Renovierung wiederum ein „Unikat“ zu schaffen, aber eben kein Duplikat, wird das Angebot sicher auch unter diesen Vorzeichen zum lukrativen Auftrag.