Ohne Sauberlauf kein Werterhalt

Wir putzen uns die Zähne, fahren das Auto in die Waschanlage und bringen den Anzug zur Reinigung. Dies und vieles mehr machen wir, um Werte zu erhalten, die Funktionsfähigkeit zu gewährleisten oder die Optik zu wahren. Nur beim Bodenbelag glauben viele Konsumenten, dass sich der Unterhalt auf sporadisches Saugen, Fegen oder Wischen beschränkt und man der Fläche, die man täglich mit Füßen (be)tritt, nicht mehr Aufmerksamkeit widmen muss.

PERFEKTE LÖSUNG
Eine ausreichend große Sauberlaufzone, die perfekt in den Bodenbelag eingepasst ist, schützt nicht nur wirkungsvoll vor Verunreinigungen, sondern sieht auch gut aus.

Zu dieser Fehleinschätzung tragen viele Faktoren bei, zum Beispiel die Werbung. Aussagen wie „lebenslange schmutzabweisende Fasereigenschaften“ in der Hochglanz-Broschüre für Teppichböden suggerieren, dass der Textilbelag eigentlich gar nicht dreckig werden kann. Dass der gleiche Anbieter in der Reinigungs- und Pflegeanleitung zu diesem Produkt ganz widersprüchliche Aussagen macht, erfährt der Kunde frühestens, nachdem er den Auftrag unterschrieben hat. Dort heißt es sinngemäß, dass Schmutz der größte Feind des Teppichbodens ist und dieser daher durch die Verwendung von Fußmatten zu schützen sei. Aha!?

NORMENAUSSAGEN DIFFERENZIEREN

Auch wenn dieser Missstand immer wieder ärgerlich ist, tragen auch andere Faktoren zur Irritation (des Laien) bei, beispielsweise die sogenannten Beanspruchungsklassen.

Nach DIN EN ISO 10874 „Elastische, textile und Laminat-Bodenbeläge – Klassifizierung“ (Stand April 2021) werden die genannten Bodenbeläge anhand ihrer technischen Kenndaten bestimmten Verwendungsbereichen und Nutzungsintensitäten zugeordnet. Es wird zwischen Wohnbereich (Klassen 21 – 23), gewerblichem Bereich (Klassen 31 – 34) und leichtindustriellem Bereich (Klassen 41 – 43) unterschieden. Dazu gibt es allgemein verständliche Piktogramme, die direkt am Muster, im Katalog oder in Broschüren auf die Klassifizierung hinweisen sollen.

Um beim Beispiel des oben beschriebenen Teppichbodens zu bleiben, kann nun folgende Situation entstehen: Der Teppich wird vom Hersteller mit der Nutzungsklasse 32 ausgezeichnet. Dies bedeutet (nach Norm) eine Eignung für Besprechungsräume, Büros, Boutiquen, Hotelzimmer und -flure. Der Kunde hat den Boden allerdings vor allem wegen der Farbe ausgesucht und möchte ihn im Schlafzimmer verlegen lassen. Dieser Bereich wäre nach DIN EN ISO 10874 der Klasse 21 „für Schlafzimmer und wenig genutzte Nebenräume“ zuzuordnen.

Ohne weitere Informationen (des Verkäufers) könnte beim Kunden der Eindruck entstehen, dass der Boden durch seine Überqualifikation im heimischen Schlafzimmer quasi unverwüstlich sein muss. Dem ist natürlich nicht so!

UMFASSENDES BERATUNGSGESPRÄCH

Dem Fachmann ist klar, dass auch dieser Teppich gereinigt, gepflegt und geschützt werden muss. Eine gute Erklärung dazu ist im „Kommentar zur ATV DIN 18365 „Bodenbelagarbeiten“ aus 2017 zu finden.

Dort heißt es unter Punkt 2.1 „Allgemeines“ zum Thema „Nutzungsklassen“: „Die Planer entscheiden, ob eine höhere oder niedrigere Klasse als die empfohlene für den Verwendungsbereich geeignet ist.“ Und: „Voraussetzung für die Eignung der Bodenbeläge in den vorgenannten Einsatzbereichen ist eine auf die Beanspruchung abgestimmte Reinigung und Pflege (Werterhaltung), ausreichende Sauberlaufzonen und die nutzungsrelevante Berücksichtigung der Farbgebung.“

AUSBAUFÄHIG
Diese schön integrierte, aber sehr kleine Lösung ergibt nur Sinn, wenn im Außenbereich eine Vorreinigung beispielsweise mit einem Grobschmutzabstreifer erfolgt.

Dieses Fachwissen muss also in einem umfassenden Beratungsgespräch dem Kunden übermittelt werden, damit dieser entscheiden kann, ob der Belag für seinen geplanten Verwendungszweck geeignet ist und ob er Maßnahmen ergreifen muss, diesen vor Schmutzeintrag zu schützen. Was spricht also dagegen, ihn bereits vor Vertragsabschluss mit den Reinigungs- und Pflegeanleitungen zu konfrontieren?

Der Kommentar führt hierzu unter Punkt 3.1.5 „Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber eine schriftliche Reinigungs- und Pflegeanleitung für den Bodenbelag zu übergeben“ unter anderem aus: „Reinigungs- und Pflegeanleitungen beziehungsweise Empfehlungen der Belagshersteller sind bei der Auswahl der Bodenbeläge zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer hat diese dem Auftraggeber so früh wie möglich, sinnvoll mit Angebotsabgabe zu übergeben.“ Und weiter: „Es ist Sache des Auftraggebers/Nutzers, entsprechend den jeweils gültigen Vorgaben des Belagsherstellers den Bodenbelag so zu pflegen oder pflegen zu lassen, dass er in jeder Hinsicht dem vorgegebenen Zweck nach Aussehen, Nutzung und Beanspruchung entspricht.“

LEBENSDAUER ERHÖHEN

Wie die optimalen Maßnahmen zum Werterhalt von Bodenbelägen aussehen, können Sie in entsprechender Fachliteratur nachlesen (siehe Wissenswertes). Ganz grob ruht der Erfolg auf vier Säulen: vorbeugender Schutz, Fleckenentfernung, Reinigung und Pflege. Neben der grundsätzlichen Eignung des Belags für den Verwendungszweck muss also der Schmutzeintrag verhindert oder zumindest minimiert werden. Flecken müssen möglichst unmittelbar entfernt und der Belag regelmäßig gereinigt werden. Pflegemaßnahmen können die Lebensdauer des Bodens zusätzlich erhöhen.

Wissenswertes

Das „Merkblatt + Leitschemen; Reinigungsverfahren für textile Bodenbeläge und deren Arbeitsschritte“ des Arbeitskreises werterhalt.org der Fachgemeinschaft Deutscher Teppichbodenreiniger (FDT) stellt umfassendes Wissen rund um den Werterhalt von Textilbelägen dar.
Download unter www.paul-geissler-gmbh.de.

FACHGERECHT
Auch Sauberlauf-Produkte sind fachgerecht zu verlegen, damit sie funktionieren. Bei Matten darauf achten, dass sie für den Untergrund geeignet sind und keine Verfärbungen verursachen.

Das Pendant kommt vom Fachverband der Hersteller elastischer Bodenbeläge (FEB): Die Technische Information Nummer 4 „Werterhaltung von elastischen Bodenbelägen; Sauberlaufzonen: Unfallgefahren mindern und Unterhaltskosten reduzieren“ erklärt nachvollziehbar die Funktionsweise einer fachgerechten Sauberlaufzone.
Download unter https://feb-ev.com.

Fazit

Sehen Sie die nachweisliche(!) Übergabe der Reinigungs- und Pflegeanleitung nicht als unliebsame Pflicht, sondern als willkommene Kür. Denn Sie zeigen damit nicht nur Kompetenz gegenüber Ihren Kunden, sondern erhalten auch die Chance, Ihren Auftrag zu erweitern. Das Thema Sauberlauf kann optisch kreativ in die Bodengestaltung integriert werden, ohne dass die technische Funktion darunter leidet – auch im privaten Wohnbereich. Reinigungs- und Pflegemittel zu verkaufen, bringt zwar auf den ersten Blick wenig Gewinn, dafür aber den Kunden irgendwann wieder zu Ihnen in den Laden zurück, um Nachschub zu holen. Ebenso kann es sinnvoll sein, Wischmops oder Staubsauger ins Sortiment aufzunehmen oder einen Reinigungsservice anzubieten; immer mit der Überlegung, den Kontakt zum Kunden zu halten, um möglicherweise Folgeaufträge zu generieren. Viel Erfolg!

FUNKTION ERHALTEN
Auch Sauberlauf-Produkte müssen regelmäßig gereinigt werden, damit ihre Funktion Schmutz aufzunehmen, auch erhalten bleibt.